Verhindert hat die Besitzerin der seit neun Jahren bestehenden Restaurants "Dorf Alm" in Obergurgl, dass ein geplanter Restaurationsbetrieb im elf Kilometer entfernten Ortskern von Sölden ebenfalls "Dorf Alm" heißen darf (OGH 4 Ob 14/01i vom 30. 1. 2001). Ausschlaggebend war, dass beide Lokale an derselben Durchgangsstraße liegen würden. Üblicherweise ist der gesetzlich bestehende Schutzbereich von Etablissementbezeichnung sehr klein, sodass ein Lokalbesitzer nur innerhalb eines Ortes verhindern kann, dass ein anderer sein Lokal gleich benennt.