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Foto: APA/Rainer Jensen
Der steirische Infrastrukturlandesrat Leopold Schöggl (F) will die Bundesregierung dazu bewegen, eine Regelung der nichtionisierten Strahlung - verursacht durch die Handymaste der Mobilfunkbetreiber oder TV- und Radiowellen - auszuarbeiten und dem Nationalrat vorzulegen. Der steirische FP-Chef erklärte am Mittwoch in Graz, er wolle die "seit sieben Jahren ruhende Strahlenschutzkommission wieder beleben". Ionisierende Strahlung im Zentrum der Kritik Die Strahlenschutzkommission solle sich auch mit Grenzwerten für ionisierende Strahlung - verursacht durch Röntgengeräte, Radioaktivität oder Solarien - befassen, so Schöggl. Generell sei er nicht gegen Restriktionen im Mobilfunkbereich, da diese keinen Sinn ergeben: "Das Handy ist aus dem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken." Schlecht zugeordnet sei derzeit nur die Regelung der Errichtung von Handymasten im Bau- beziehungsweise Naturschutzrecht. "Dadurch wird die mögliche gesundheitliche Beeinträchtigung nicht berücksichtigt", so der Landesrat. Die Grenzwerte würden im Telekommunikationsgesetz nur als Regel der Technik angewendet, tatsächlich sei eine Regelung nach dem Strahlenschutzgesetz sinnvoll, meinte Schöggl. Bundeseinheitliche Regelung angestrebt Kurt Fink, der Strahlenschutzexperte des Landes Steiermark, meinte, es gebe derzeit nur eine Empfehlung des EU-Rates für nichtionisierte Strahlen. Anzustreben sei aber eine bundeseinheitliche Regelung der Grenzwerte für alle Strahlungstypen. Univ.-Prof. Norbert Leitgeb vom Institut für Biomedizin der TU Graz erklärte, dass die Mobilfunkbetreiber kein Problem mit den Grenzwerten hätten. Die Absenkung der Grenzwerte ist seiner Ansicht nach kein Mittel zur Reduzierung der wachsenden Zahl von Handymasten. Dürften Mobilfunkbetreiber nur noch eine leistungsschwache Antenne pro Mast verwenden, so steigere dies eher die Zahl der Masten. Derzeit gibt es in der Steiermark rund 3.000 Sendeanlagen, die sich aus Masten und Mikrozellen zusammensetzen. (APA)