Paris - Die monegassische Justiz hat wegen "fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung" zwei Jahre Haft für den österreichischen Flugzeugpiloten Gerhard Bauer gefordert. Vier Tote Der 60-Jährige befand sich im April 1998 am Steuer einer Cessna 421, als die von acht Insassen besetzte Maschine vor der Küste des Fürstentums abstürzte. Bei dem Unglück kamen vier Österreicher ums Leben. Der aus Perchtoldsdorf stammende Bauer war bei der Gerichtsverhandlung am Dienstag nicht anwesend. Die Urteilsverkündung wurde für den 10. Juli festgesetzt. Menschliches Versagen Die Anklage vertrat bei der Verhandlung die Ansicht, dass das Unglück vor allem auf ein menschliches Versagen des Piloten zurückzuführen sei. Expertisen am Wrack hätten ergeben, dass die Maschine im Ausmaß von 300 Kilogramm überladen gewesen sei, und dass nicht genügend Treibstoff für den Flug getankt worden sei. Pilotenfehler Bauer selbst hatte bei dem Absturz leichtere Wirbelverletzungen erlitten. Nach einigen Einvernahmen durch die monegassische Justiz konnte er bereits am 30. April 1998, etwa zwei Wochen nach dem Unglück, nach Österreich zurückkehren. Vor zwei Jahren war eine Untersuchungskommission in Monaco zu dem Schluss gekommen, dass ein Pilotenfehler zu dem Unglück führte. Schon im April 1998 war Bauer von einer Untersuchungsrichterin verständigt worden, dass er sich wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu verantworten habe. In der Unglücksmaschine befanden sich drei befreundete Ehepaare aus dem Wiener Raum, die mit ihren Töchtern Ostern feiern wollten. (APA)