London - Der umstrittene Geschichtsautor David Irving (63), der im April vergangenen Jahres vom obersten britischen Zivilgericht als "aktiver Holocaust-Leugner, Antisemit und Rassist" bezeichnet worden ist, bemüht sich vor Gericht um ein Berufungsverfahren. Am Dienstag begann vor dem Appellationsgerichtshof in London ein mehrtägiges Verfahren, mit dem Irving erreichen will, dass sein Verleumdungsverfahren gegen eine US-Wissenschaftlerin erneut aufgerollt wird. Irving ließ über seinen Anwalt Adrian Davies erklären, der Vorsitzende Richter habe bei seiner Entscheidung im April 2000 die Fakten so fehlerhaft bewertet, dass das Verfahren neu aufgerollt werden müsse. Irving hatte die US-Wissenschaftlerin Deborah Lipstadt wegen Verleumdung verklagt, nachdem diese ihn in ihrem Buch "Denying the Holocaust" als "einen der gefährlichsten Sprecher für die Leugnung des Holocaust" bezeichnet hatte. Diese Klage wurde jedoch rundum abgewiesen, Lipstadt in ihren Äußerungen bestätigt. Das wissenschaftliche Ansehen wieder herstellen Mit einem Berufungsverfahren will Irving sein nach eigener Ansicht zerstörtes wissenschaftliches Ansehen wieder herstellen. Er ließ den drei Lordrichtern des Appellationsgerichtes vortragen, er habe niemals bestritten, dass die Nazis und deren Kollaborateure Millionen von Juden ermordeten und dass bis zu vier Millionen Juden in Konzentrationslagern gestorben seien. Sollte Irving ein Berufungsverfahren versagt werden, so würde die Abweisung seiner Verleumdungsbeschuldigung gegen Lipstadt rechtskräftig. Er müsste dann alleine der Gegenseite Prozesskosten in Höhe von schätzungsweise 45 Millionen Schilling (3,27 Mill. Euro) erstatten. (APA/dpa)