Kaum sind die Privatradiolizenzen neu vergeben, steht für Hans-Peter Lehofer, Leiter der Medienbehörde KommAustria, bereits der nächste "große Brocken" an, wie er am Dienstagabend erklärte. Die zügige Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie für den heimischen Fernseh-Markt nannte er als weiteren Arbeitsschwerpunkt der KommAustria. Wenn das Privat-TV Gesetz wie erwartet Anfang Juli beschlossen werde und im August in Kraft trete, so habe die KommAustria innerhalb von vier Wochen die Ausschreibung für privates Fernsehen in Österreich durchzuführen, so Lehofer. Innerhalb einer darauf folgenden Ausschreibungsfrist von drei Monaten werden Interessenten dann ihre Bewerbungen abgeben können. Längere Entscheidungsprozesse Im Gegensatz zu Vergaben im Telekom-Bereich, bei denen die Vergabeentscheidungen auf Grund unmittelbarer und abschließender Vergleichbarkeiten rasch erfolgen können, erwarte er sich im Falle des Privat-TV längere Entscheidungsprozesse, weil Anträge im Verlauf des Verfahrens adaptiert werden könnten, sagte Lehofer. Wann mit einem Zuschlag zu rechnen sei, könne er daher nicht sagen. Als zweites Ziel im Bereich Fernsehen nannte der KommAustria-Leiter das Vorantreiben der "Digitalen Plattform" des Expertenforums zur Beurteilung der weiteren Entwicklung und Vorgangsweise beim digitalen Fernsehen. Zum Modell der KommAustria und dem Rechtsinstanzentzug merkte Lehofer an, er sei nicht hundertprozentig glücklich mit der gewählten Konstruktion. Vor allem das "Splitting" der Zuständigkeit des Bundeskommunikationssenates im Instanzenzug für den ORF bzw. für die zukünftigen Privat-TV Anbieter sei möglicherweise problematisch. Erwin Felzmann, Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGJ) kritisierte die gewählte Konstruktion in einer Wortmeldung scharf. Der Instanzentzug sei untauglich und die Frage, auf Grund wessen eine Instanz tätig werden solle, sei unklar formuliert, so Felzmann. (APA)