Inland
NS-Entschädigungen: Sucharipa hinsichtlich Rechtssicherheit optimistisch
"Sind auf gutem Weg, den Problembereich zu Ende zu führen"
Graz - Ernst Sucharipa, der als Sonderbotschafter die Restituierungseinigung mit Opfern und der US-Regierung ausverhandelt hat, zeigt sich zuversichtlich, dass sie Frage der "Rechtssicherheit" hinsichtlich der Zurückziehung der noch anhängigen Sammelklagen an amerikanischen Gerichten erreicht wird. Mit einer diesbezüglichen Lösung rechnet der Botschafter, der am Mittwoch Abend in Graz einen Rückblick auf die abgeschlossenen Restitutionsverhandlungen gab, noch im Sommer dieses Jahres.
Vor zwei Wochen hat der österreichische Ministerrat das von Ernst Sucharipa und seinem Verhandlungsteam mit den Opfern und der US-Regierung ausverhandelte Entschädigungsfondsgesetz zur Restitution für in der NS-Zeit enteignetes Vermögen in Kraft gesetzt. Mittwoch Abend gab der Sonderbotschafter für Restitutionsfragen Einblick in seine Arbeit, Herangehensweise und persönliche Haltung zu dem Themenkomplex, der am 17. Jänner dieses Jahres in dem nun vorliegenden Restitutionsabkommen mündete.
Kleinliche Maßnahmen
Als man ihn im Mai letzten Jahres gefragt habe, ob er sich als Gesprächspartner in den Verhandlungen in der Frage der Restitution von "arisiertem" Vermögen zur Verfügung stelle, habe er rasch zugesagt, weil er eine Chance gesehen habe, den bisher "unakzeptablen Umgang seitens aller politischen Kräfte" ein Ende zu setzen, so Sucharipa. Für die bis dahin erfolgten österreichischen Restitutionsmaßnahmen fand Sucharipa klare Worte: Sie seien "zögerlich, halbherzig und kleinlich" gewesen, die Restitutionsgesetze selbst "lückenhaft" und "mangelhaft implementiert".
Die Verhandlungen selbst habe er als ein von beiden Seiten getragenen, ehrlichen Versuch empfunden, die Geschichte aufzuarbeiten, der kollektiven Verantwortung "nicht für das Geschehene, sondern aus dem Geschehenen heraus" nachzukommen und "frühere Fehlleistungen objektiv aufzuarbeiten". (APA)