Der Rechtsstreit um den Vertrieb von Medikamenten per Internet in Deutschland wird dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt. In dem Fall geht es um eine Klage des Deutschen Apothekerverbandes gegen die niederländische Internet-Apotheke DocMorris. Der Europäische Gerichtshof soll klären, inwieweit Europarecht die Anwendbarkeit des deutschen Arzneimittelgesetzes auf die neue Online-Vertriebsform beeinflusst. Nach Auffassung des Deutschen Apothekerverbandes verstößt der Medikamentenvertrieb per Internet gegen das in Deutschland gültige Verbot des Versandhandels mit Medikamenten sowie der Werbung für verschreibungspflichtige oder in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel. DocMorris verweist dagegen auf übergeordnete europarechtliche Regelungen, wonach der Arzneimittelvertrieb über das Internet zulässig sei und erklärte man sei sicher, dass der Europäische Gerichtshof "im Sinne europäischer Verbraucher" urteilen werde. Lieferung innerhalb von 48 Stunden Das Angebot der Internet-Apotheke umfasst nach deren Angaben rund 2000 sowohl verschreibungspflichtige als auch rezeptfreie Medikamente. Aber auch Präparate, die in Deutschland nicht, in den Niederlanden oder anderen europäischen Ländern aber zugelassen sind, werden angeboten. Bestellt wird über das Internet. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten muss ein Rezept vorgelegt werden. Die Medikamente werden durch Kurierdienste ausgeliefert, nach Angaben von DocMorris spätestens innerhalb von 48 Stunden. Im Hinblick auf die vorläufigen Gerichtsentscheidungen, die sich auf das gesetzliche Verbot von Versandhandel mit Medikamenten stützten, bietet DocMorris neuerdings auch einen Selbstabholer-Service an. (APA/dpa)