Wien - Das neue Universitätslehrer-Dienstrecht wurde am Freitag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen ÖVP und FPÖ im parlamentarischen Wissenschaftsausschuss beschlossen. SPÖ und Grüne stimmten dagegen. Das Gesetz soll noch vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werden und am 1. Oktober in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt wird es für Neueintretende keinen Beamtenstatus geben, sondern nur noch das Vertragsbedienstetenrecht gelten. Damit wird erstmals in einer größeren Gruppe des öffentlichen Diensts der Beamtenstatus abgeschafft. Uni-Karriere neu Geprägt ist das neue Dienstrecht von zahlreichen befristeten Stellen, vor allem am Beginn der Uni-Karriere, für die man sich jeweils neu bewerben muss. Am Anfang steht der "Wissenschaftliche Mitarbeiter in Ausbildung" (befristet auf vier Jahre) und anschließend der "Universitätsassistent" (befristet auf vier bis sechs Jahre). Anschließend kann man sich für eine Professur bewerben, entweder als auf maximal sieben Jahre befristeter "Vertragsprofessor" oder als unbefristeter "Universitätsprofessor". Für Uni-Assistenten wurde zusätzlich noch die Möglichkeit geschaffen, sich für einen unbefristeten Posten als sogenannter "Staff Scientist" zu bewerben. Außerdem wird das derzeit starre Planstellensystem auf einen Punktepool umgestellt, das den Unis erlaubt, autonom und flexibel zwischen den einzelnen Personalkategorien zu wechseln. Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) kündigte eine "dauernde evaluierende Begleitung" des neuen Dienstrechts an. Man werde, wo nötig, auch eingreifen. Für ÖVP-Wissenschaftssprecherin Gertrude Brinek wird mit der Novelle zum Dienstrecht für Universitätslehrer "der Weg zur Organisation eines zeitgemäßen Universitätslebens eröffnet". In keinem europäischen Land außer Tschechien gebe es eine durchgängige Assistenten-Karriere. FPÖ-Abgeordnete Brigitte Povysil bezeichnete das alte Dienstrecht als "versteinert", durch die Reform werde es nun aufgebrochen. Kritik der SPÖ SPÖ-Wissenschaftssprecher Erwin Niederwieser befürchtet dagegen, dass es künftig keine Möglichkeit für junge Wissenschafter geben werde, selbstständige Professuren zu bekommen. Auch die Zusagen der Ministerin, zusätzliche Finanzmittel für mehr Planposten zur Verfügung zu stellen, sei bisher nicht deutlich festgeschrieben worden. Auch der Wissenschaftssprecher der Grünen, Kurt Grünewald, meint, dass jungen Wissenschaftern mit dem neuen Dienstrecht keine ausreichende Selbstständigkeit in Forschung und Lehre geboten werde. Es komme einer Rückkehr in alte Abhängigkeiten von den Professoren gleich. Einstimmig beschlossen wurde im Ausschuss eine Novelle zum Universitäts-Studiengesetz. Diese sieht u.a. die Möglichkeit der Beurlaubung von Studierenden für höchstens zwei Semester bei Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes, Schwangerschaft oder Kinderbetreuung vor, ohne dass ihre Zulassung erlischt und sie bei Neuimmatrikulation mit Anerkennungsproblemen auf Grund eines neuen Studienplans konfrontiert werden. Außerdem wird mit der Novelle die Bildungsministerin ermächtigt, internationale gebräuchliche Master-Grade per Verordnung zu genehmigen. Der erst vor vier Jahren eingeführte postgraduale akademische Grad "Master of Advanced Studies" (MAS) soll auslaufen. Bis 1. September 2003 kann er noch festgelegt werden, bis 1. September 2006 ist eine Verleihung noch möglich. Sollte sich in dieser Übergangszeit der Titel international noch durchsetzen, könnte er vom Ministerium per Verordnung wieder genehmigt werden. UniStG-Novelle einstimmig Einstimmig angenommen wurde auch ein VP-FP-Abänderungsantrag zur UniStG-Novelle im Zusammenhang mit dem neuen Zahnmedizin-Studium. Die derzeit zum Diplomstudium Zahnmedizin zugelassenen Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde haben demnach die Möglichkeit, noch innerhalb von zwei Jahren dieses Studium mit dem akademischen Grad "Dr.med.dent." abzuschließen. Für diese Personengruppe besteht aber während dieses Zeitraums noch kein Recht zur Führung des erweiterten Grades "Dr.med.univ. et med.dent."(APA)