Forschung & Geschlecht
Brisanter Fall von Frauendiskriminierung
Ausgebootete Bewerberin um WU-Professur reicht Beschwerde ein
Wien - Bildungsministerin Elisabeth Gehrer soll nun über einen brisanten Fall von Frauendiskriminierung entscheiden. Es geht um das Berufungsverfahren und die Besetzung des Lehrstuhls für Volkswirtschaftslehre an der Wirtschaftsuniversität (WU) Wien, bei dem mit Universitätsassistentin Brigitte U. eine Frau besonders krass ausgebootet wurde. Konkret beschwert sich Frau U. bei Gehrer über "Verfahrensmängel und frauendiskriminierende Vorgehensweisen" und ersucht die Bildungsministerin zu prüfen, ob dieses Procedere mit den EU-Richtlinien vereinbar sei. Und sie bittet Gehrer, das laufende Berufungsverfahren zu stoppen.
Obskur
Der Fall im Zeitraffer: Die Berufungskommission an der WU hatte mit eindeutiger Mehrheit (12:4) eine Berufungsliste aufgestellt, an der Frau U. ex aequo mit Herrn Joseph F. an dritter Stelle gereiht war. Drei Kommissionsmitglieder, darunter Professor Herbert Walther, gaben "vota separata" (abweichende Meinungen) gegen die zwei gelisteten Frauen ab, obwohl dies im Universitätsorganisationsgesetz (UOG) nicht mehr vorgesehen ist. Sein Kollege, Universitätsprofessor Hanns Abele setzte einen ungewöhnlichen Schritt und tat seine abschätzige Meinung über Frau U. sogar in einem Gastkommentar in der Presse kund. Das trug ihm eine Rüge von WU-Rektor Hans Robert Hansen ein, der die Querelen zum Anlass nahm, sich vier externe Gutachten aus Deutschland zu holen.
Zwei davon fielen ziemlich frauenfeindlich aus. So wurden etwa die Arbeiten der Zweitgereihten als "obskur" bezeichnet, nur weil eines ihrer Werke in Anlehnung an den renommierten Soziologen Niklas Luhmann mit "Das Diabolische des Geldes" betitelt war. Ein anderer Gutachter fühlte sich bemüßigt, von "überhöhten Sexualproportionen" zu schreiben, weil seiner Ansicht nach zu viele Frauen zum Berufungsvortrag eingeladen waren.
Nach diesen Expertisen blieb die WU-Berufungskommission bei ihrer ursprünglichen Liste und fasste mit deutlicher Mehrheit von 10:5 einen Beharrungsbeschluss. Rektor Hansen jedoch lehnte den Vorschlag der Kommission ab und installierte an der WU eine "Besondere Berufungskommission" - zum ersten Mal in Österreich. Mitglied dieser Kommission ist einer der deutschen Sondergutachter. Vorsitzender wurde Erich Streissler von der Universität Wien. Die Kommission beschloss, neuerlich alle Kandidatinnen und Kandidaten zu Berufungsvorträgen einzuladen.
Und da passierte, worüber sich Frau U. jetzt bei Gehrer beschwert: Streissler, zuständig für die Einladungen, signalisierte faktisch fünf Kandidatinnen schriftlich, dass sie ohnehin keine Chance hätten, darunter Frau U. Der Wortlaut: "Unbeschadet einer Überprüfung, ob Sie den Anforderungen des Ausschreibungstextes entsprechen, lade ich Sie (...) zu einem solchen didaktischen Berufungsvortrag ein." Im Klartext: Diese Frauen wurden nur eingeladen, weil es der Gleichbehandlungsparagraph will. Brigitte U. fühlte sich dadurch diskriminiert.
Diskriminiert
Laut Medienberichten hat Streissler alle Frauen vor dem Berufungsvortrag kontaktiert: Die einen ermutigte, die anderen entmutigte er. Entmutigt hat er vor allem Frau S. und Frau U., die den Sprung auf die erste Liste geschafft hatten.
Das Wissenschaftsministerium hat mittlerweile bereits reagiert. Peter Magagna, zuständiger Abteilungsleiter, zum STANDARD: "Wir haben den Rektor der Wirtschaftsuniversität aufgefordert, zu den Vorgängen Stellung zu nehmen."
(DER STANDARD, Print-Ausgabe, 23./24.06.2001)