Hamburg - Mit der Richterskala kann die Erdbebenstärke mit Hilfe von Instrumenten objektiv beurteilt werden. Dabei gilt der angegebene Wert - die Magnitude - als Maß für die Bodenbewegung. Jeder Punkt auf der Skala bedeutet etwa eine Verzehnfachung der Stärke des Erdbebens. Der Energiegehalt eines Bebens steigt dagegen etwa um das 30fache von Magnitude zu Magnitude. Für die Richterskala gelten folgende Kriterien: - Stärke 1-2: Nur durch Instrumente nachweisbar. - Stärke 3: Selten nahe dem Bebenherd zu spüren. - Stärke 4-5: Im Umkreis von 30 Kilometern um das Bebenzentrum spürbar mit leichten Schäden. - Stärke 6: Mäßiges Beben, Todesopfer und schwere Schäden in dicht besiedelten Regionen. - Stärke 7: Starkes Beben, das zu Katastrophen führen kann. - Stärke 8: Großbeben. Bisher ist noch kein Erdbeben der Stärke neun gemessen worden. Die manchmal verwendete Mercalli- und die Medvedev-Sponheuer-Karnik Skala fußen nicht auf messbaren Größen, sondern auf fühlbaren und sichtbaren Folgen eines Bebens.(APA/dpa)