Graz - Für den "steirischen herbst" könnte es zu Problemen mit den aktuellen Plakaten kommen: Der Titel "NaCl" - die Formel für Natriumchlorid, also Salz - prangt zusammen mit der Abbildung einer Salzflasche groß auf allen Ankündigungen. Die steirische Kabarettistin Irene S. erhebt dagegen Einspruch: Sie habe diese Formel schon seit Jahren als Titel ihres Programmes verwendet. Nun fordert die Künstlerin entweder den Einzug aller Plakate oder eine entsprechende finanzielle Abgeltung. Mit dem Programm "NaCl" war Irene S. zusammen mit Christoph Wundrak seit Jahren in Österreich und Deutschland unterwegs, auch Fernsehauftritte hat die Kabarettistin unter diesem Titel absolviert. "Der Titel hat mittlerweile eine gewisse Bekanntheit", so der Anwalt der Künstlerin, Rainer Beck. Seit einigen Monaten bedient sich nun auch der "steirische herbst" dieser Formel, sowohl auf Plakaten als auch im Internet. Die Idee habe man von ihr "gestohlen", so die Meinung der Kabarettistin. "Die Bezeichnung ist vom Wort her nicht monopolisierungsfähig, wohl gibt es aber einen Titelschutz. Sobald ich ein Werk mit diesem Titel versehe, ist der Titel geschützt", so Beck. Nicht gewußt, kein Problem Auf eine diesbezügliche Anfrage der Künstlerin soll man seitens des "steirischen herbstes" gemeint haben, der Künstler, der das Plakat entworfen habe, komme aus Oberösterreich und könne das Kabarettprogramm nicht gekannt haben. Irene S. sieht das anders: Sie will, dass der "herbst" auf die Verwendung des Namens verzichtet und eine Entschädigung in der Höhe von 20.000 Schilling für die bisherige Verwendung leistet oder den Titel verwendet und 200.000 Schilling bezahlt. "Das Geld ist für die Aufwendungen, um einen neuen Titel zu finden. Das ist gerade bei Kabarett immer sehr schwierig", erläuterte Beck. Peter Oswald, Intendant des "steirischen herbst", sieht dagegen "überhaupt keine Probleme". "Die glauben, wir haben viel Geld und sie könnten einfach abstauben", so Oswald im APA-Gespräch. Seiner Meinung nach ist NaCl keineswegs zu schützen. "Werte mit allgemeiner Verkehrsgeltung können nicht geschützt werden". Außerdem habe der Künstler Ecke Bonk, von dem das Plakat stammt, eine inhaltliche Linie entwickelt, "die mit dem anderen nichts zu tun hat". Im Übrigen habe er "nichts übrig für die Erschleichung von pseudo-urheberrechtlichem Gut". (APA)