Straßburg - Empört über die Ausbeutung von Frauen aus armen Ländern als regelrechte "Haussklavinnen" hat sich der Europarat in Straßburg geäußert. Zehntausende von Frauen, jungen Mädchen oder gar Kindern würden heute in Europa unter sklavenähnlichen Bedingungen als Hausangestellte gehalten, kritisierte die Parlamentarische Versammlung des Staatenbundes am Dienstag in einer Entschließung. Die "meisten dieser Opfer" würden von DiplomatInnen oder BeamtInnen internationaler Organisationen skrupellos ausgebeutet, stellten die Abgeordneten aus den 43 Europaratsländern fest. Zugleich forderten sie wirksame Maßnahmen gegen diese "moderne Form der Sklavenhaltung". Die Abgeordneten verlangen zum einen eine Änderung des Wiener Abkommens von 1961, das DiplomatInnen Immunität garantiert. Die Aufhebung der diplomatischen Immunität müsse erleichtert werden. Zum anderen müssten die Europaratsländer moderne Formen des Menschenhandels unter Strafe stellen und ahnden; den Opfern sollten sie ein befristetes "humanitäres Bleiberecht", Sozialhilfe und Rechtsbeistand gewähren. In einem Bericht verweist die Versammlung auf Schätzungen von Experten, wonach weltweit jährlich rund vier Millionen Frauen und Mädchen Opfer des organisierten Menschenhandels werden. Die meisten von ihnen würden zur Prostitution gezwungen; doch auch die "sklavenähnliche" Ausbeutung von Hausangestellten nehme immer größeren Umfang an. Dem Bericht zufolge werden viele der Opfer illegal durch Schlepperbanden eingeschleust. Andere werden legal von DiplomatInnen mitgebracht und erhalten im Gastland aufgrund des Wiener Diplomaten-Abkommens eine Arbeitserlaubnis. Die meisten der Frauen bekommen ihren Pass abgenommen und sind damit den ArbeitgeberInnen praktisch hilflos ausgeliefert. Als positiv bewertet die Versammlung das Vorgehen einiger Länder wie Belgien, Italien, Österreich und Spanien. Dort können Opfern von Menschenhandel ein Bleiberecht erhalten. Gelobt wurde auch die Schweiz: Dort müssen alle ArbeitgeberInnen, auch DiplomatInnen, mit ihren Hausangestellten einen Arbeitsvertrag abschließen, der die nationalen Tarif-Bestimmungen einhält. (APA)