St. Pölten - Zwei St. Pöltner mussten sich am Mittwoch wegen schwerem sexuellen Missbrauch an einem Unmündigen vor einem Schöffensenat am St. Pöltner Landesgericht verantworten. Das Opfer, ein damals zwölfjähriger Bub, lernte der 33-jährige Angeklagte Christian M. im Sommer 1999 auf einem St. Pöltner Spielplatz kennen. Der Beschuldigte erschlich sich laut Anklage das Vertrauen des Kindes dadurch, dass er es an seinem Computer spielen ließ. Er nahm das Kind mit in die Wohnung seiner Mutter, wo es auch den Zweitangeklagten Gottfried B. (36) kennen lernte. Unter dem Vorwand, dass es in der Wohnung dieses Freundes weitere Computerspiele gebe, suchte man gemeinsam diese auf. Dort wurde der zwöljährige sexuell mißbraucht. Ein Jahr bedingte Haft Während sich M. in der Folge von dem Kind fern hielt, soll sein Freund laut Anklage während der nächsten Monate mindestens 30 Mal sexuelle Kontakte zu dem Buben gehabt haben. Der Sonderschüler, der auf Grund seiner Behinderung nur wenig Umgang mit Gleichaltrigen hatte, meinte bei seiner Aussage, "B. hat mich wie eine Puppe behandelt". Während sich Christian M. voll geständig zeigte, bestritt B. die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen und behauptete, dass das Kind alles erfunden hätte. Christian M. wurde vom Schöffensenat zu einem Jahr bedingter Haft nach dem Paragraf 206 verurteilt. Als Gründe für die milde Strafe wurden das einmalige Vorkommen der bisher ordentliche Lebenswandel sowie das volle Geständnis angeführt. Das Urteil ist rechtskräftig. Das Verfahren gegen den Zweitangeklagten wurde vertagt, da dem Antrag des Verteidigers, weitere Zeugen zu laden, stattgegeben wurde. (APA)