Athen - Griechenlands höchstes Verwaltungsgericht hat nun in letzter Instanz den Religionsvermerk in Personalausweisen für verfassungswidrig erklärt. Damit unterlagen der griechisch-orthodoxen Landeskirche nahe stehende Organisationen vor Gericht. Sie hatten ein Gesetz angefochten, mit dem die sozialistische Regierung von Ministerpräsident Costas Simitis auf Druck der Europäischen Union den Religionsvermerk abgeschafft hatte. ****
Niemand dürfe dazu verpflichtet werden, seine religiöse Zugehörigkeit kundzutun, befand das Höchstgericht. Auch auf freiwilliger Basis sei eine Eintragung der Konfession im staatlichen Personalausweis verfassungswidrig, entschieden die Richter nach Angaben der halbamtlichen Nachrichtenagentur ANA vom Donnerstag. Das Thema hatte für eine monatelange öffentliche Kontroverse in Griechenland gesorgt. Die orthodoxe Kirche rief zwei Mal die Gläubigen zu Massendemonstrationen auf und sammelte rund drei Millionen Unterschriften gegen das Gesetz.
Premier Simitis hatte in einem Schreiben an das Oberhaupt der Weltorthodoxie, den Ökumenischen Patriarchen Bartholomaios I. von Konstantinopel, unterstrichen, die Entscheidung über die Streichung des Religionsvermerks falle allein in die Kompetenz des Staates. (APA/dpa)