Am Landesgericht Klagenfurt wurde eine vom Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider gegen den SP-Landtagsabgeordneten und Zentralbetriebsrat der Kärntner Landesspitäler, Gebhart Arbeiter, und die "Kleine Zeitung" eingebrachte Privatanlage abgewiesen und Haider zum Kostenersatz bestimmt. Seine Rechtsvertreterin meldete dagegen Berufung an. Arbeiter hatte im Verlaufe seines Medienprozesses im Zusammenhang mit einem von ihm verwendeten Goebbels-Zitat erklärt: "Haider ist deshalb so erfolgreich, weil er mit Parolen des Dritten Reiches, insbesondere jenen von Propagandaminister Goebbels, agiert." Er wurde von Richter Helmut Kaiser vom Vorwurf der Ehrenbeleidigung freigesprochen. Die "Kleine Zeitung" wurde vom Landeshauptmann geklagt, weil sie in ihrer Ausgabe vom 4. März 2000 darüber berichtet hatte. Die von Haider eingebrachten medienrechtlichen Anträge wurden abgewiesen. (APA)