München - Die weltgrößte Brauerei Anheuser-Busch (USAü hat auch in zweiter Instanz ihren Rechtsstreit gegen das tschechische Traditionsunternehmen Budweiser Budvar verloren. Sie darf ihr bekanntestes Bier nicht unter dem Namen "Budweiser" auf den deutschen Markt bringen, hat das Oberlandesgericht München entschieden. In Deutschland darf "Budweiser" nur von dem tschechischen Inhaber des Markennamens vertrieben werden. Das Unternehmen ist Nachfolgerin der Tschechischen Aktienbrauerei, die Anfang des 19. Jahrhunderts ihre Hopfen-Komposition nach dem Firmensitz in der Region Budweis benannte. Budweiser Budvar hat den Markennamen noch zur Zeit des Kalten Krieges in der ehemaligen DDR registrieren lassen und genießt seit der Wiedervereinigung Markenschutz in der ganzen Republik. (APA)