Innsbruck - In Tirol wird gewerbliche Tätigkeit auf Bauernhöfen erlaubt, die Errichtung neuer Einkaufszentren erschwert, und, wenn die Maßnahmen greifen, gehortetes Bauland endlich seiner Nutzung zugeführt. Die Grundlagen hat der Landtag in einer mehrmals verschobenen Novelle zur Raumordnung mit den Stimmen der VP-SP-Koalition geschaffen, Grüne und FP waren dagegen. Das Nebengewerbe auf dem Bauernhof soll - wie die seit Jahren erlaubte Zimmervermietung - dem Erhalt der alpinen Landwirtschaft dienen. Das Gewerbe ist nur als Zubrot zulässig, muss vom Hofbetreiber ausgeübt werden, ohne Errichtung eines Zubaus. Einkaufszentren ab 600 Quadratmetern sind künftig nur noch in Kernzonen von Gemeinden und an einigen noch auszuweisenden zentralen Standorten zulässig, Möbel- und Fachmärkte nur noch in Randzonen von Gemeinden. Die lange geplante "Mobilisierung" von gewidmetem, aber unbebautem Bauland soll durch "sanften Druck auf die Gemeinden" erreicht werden, sagt SP-Verhandler Hannes Gschwentner. Grundeigentümer, die verkaufen wollen, sollen von Gemeinden erst dann den Bebauungsplan erhalten, wenn sie einen Grundanteil an die Gemeinde abgeben. Dieser Ankauf wird vom Bodenbeschaffungsfond des Landes finanziert. Wird die Gemeinde nicht aktiv, muss sie künftig auf Infrastrukturgelder aus dem Gemeindeausgleichsfonds verzichten. Die Grünen plädieren für eine Steuer auf Erlöse aus dem Grundverkauf, also auf Wertsteigerungen bei der Umwidmung in Bauland. Die SP ist bereit, die rechtlichen Voraussetzungen zu klären. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 6.7.2001, bs)