Foto: Standard/Cremer
Eisenstadt - "Wir haben unsere Ziele erreicht." - So bilanzierte die Klubobfrau der burgenländischen Grünen, Grete Krojer, am Montag in Eisenstadt die ersten sechs Monate "grüner" Landtagsarbeit. Angetreten sind die Grünen als "konstruktive Oppositionspartei", die Fehlentwicklungen aufzeigen und mit Alternativvorschlägen punkten will. "Dass wir zwei Manderl so viel bewegt haben...., das macht Spaß", meinte auch Abg. Josko Vlasich, "weil wir sehen, dass wir uns nicht nur zurücklehnen und zuschauen dürfen, was die anderen machen, sondern wir können uns tatsächlich einbringen. So spannend, wie es im letzten Halbjahr war, so soll es weitergehen." Die Grünen hätten keine Schau davor, Sachkoalitionen mit jeder Partei einzugehen, so Krojer. Nach der Landtagswahl vom 3. Dezember 2000 haben die Grünen mit der SPÖ ein Übereinkommen zur Wahl des SPÖ-Kandidaten Hans Niessl zum Landeshauptmann abgeschlossen und darin auch ihre wesentlichsten Anliegen festschreiben können, wie z. B. die Einrichtung eines Umwaltanwaltes. Krojer rechnet damit, dass es in der Frage der Umweltanwaltschaft im September zu einem Ergebnis kommen wird. "Einseitige Ausrichtung der ÖVP" "Die Grünen haben Bewegung in diese Angelegenheit gebracht", zeigte sich die Klubobfrau der Grünen überzeugt. Krojer kritisiert zwar die "einseitige Ausrichtung der ÖVP", die den landwirtschaftlichen Bereich aus der Umweltanwaltschaft heraushalten wolle. Sie will sich aber bemühen, auch mit der ÖVP zu einem Ergebnis zu kommen, denn "die Weisungsfreiheit braucht eine Zwei-Drittel-Mehrheit, und die wäre uns sehr wichtig". "Äußerst zufrieden" sind die Grünen mit der derzeitigen Entwicklung in der Frage der Verkehrsentlastung an der B 50. Der Plan für Transitrouten sei praktisch gefallen, jetzt würden kleinräumige Umfahrungen diskutiert und auch alternative Mobilitätskonzepte ausgearbeitet. Als weitere Pluspunkte in ihrer Polit-Bilanz führen die Grünen den Erhalt des Personenverkehrs auf der Bahnlinie Oberwart-Friedberg, die Festschreibung der Strom-Kennzeichnung im ElWOG, die gesetzliche Verankerung der Frauenhäuser im Sozialhilfegesetz sowie die baldige Realisierung des Landesrechnungshofes an. (APA)