Wien - Wenige Stunden vor dem Schlagerspiel der Fußball-max.Bundesliga zwischen Rapid und Sturm gab es bei Österreichs Rekordmeister Rätselraten darüber, welche Nicht-EU-Spieler bei den Grazern einsatzberechtigt sind. Die Hütteldorfer schickten deshalb zur Klärung dieser Frage ein Fax an Bundesliga-Vorstand Reinhard Nachbagauer, da in Sturms Kaderliste mehr als die erlaubten sieben Nicht-EU-Spieler aufschienen.
Rapid hatte bei der Anmeldung von Neuzugang Darko Maletic beim Arbeit-Markt-Service (AMS) große Probleme. Für den Bosnier wurde die Ausstellung einer Einzelsicherungsbescheinigung verweigert, obwohl er erst der fünfte Nicht-EU-Ausländer bei den Hütteldorfern ist. Da bei Sturm in der Kaderliste mit Peter Hlinka (Slowakei), Francisco Rojas (Chile), György Korsos, Imre Szabics (beide Ungarn), Martin Pregelj (Slowenien), David Mujiri (Georgien), Charles Amoah (Ghana) und Mehrdad Minavand (Iran) acht Nicht-EU-Ausländer aufscheinen, richtete Rapid folgende Fragen an die Bundesliga:
a) Welche Spieler von Sturm Graz gelten derzeit als die 7 Nicht-EU-Spieler und sind somit einsatzberechtigt? b) Welche 2 Nicht-EU-Spieler von Sturm Graz sind ohne Einzelsicherungsbescheinigung einsatzberechtigt? c) Welche 5 Nicht-EU-Spieler von Sturm Graz sind auf Grundlage einer Beschäftigungsbewilligung / Arbeitserlaubnis oder einer Einzelsicherungsbescheinigung einsatzberechtigt? d) Wer ist der Hoffnungsträger von Sturm Graz, der nicht aus der EU stammt und die Kriterien (U21-, U18-Nationalspieler seines Landes) erfüllt? e) Zählt Mehrdad Minavand trotz aufrechtem Dienstvertrag in das Nicht-EU-Kontingent? Wenn nein, warum nicht?
Nach Auskunft der Bundesliga sind Hlinka (er steht derzeit wegen einer Verletzung nicht zur Verfügung), Pregelj, Mujiri, Amoah sowie Rojas und Korsos (beide A-Teamspieler) bzw. Szabics (als U21-Internationaler der geforderte "Hoffnungsträger") die einsatzberechtigten sieben Nicht-EU-Spieler. Im Fall von Minavand ist derzeit ein Verfahren beim Senat 2 anhängig, da der Iraner der Meinung ist, dass die einseitige Option von Seiten des Vereins nicht rechtskonform ist. (APA)