Stelleninserate sind so formuliert, dass klar ersichtlich ist, über welche Voraussetzungen der neue Mitarbeiter oder die neue Mitarbeiterin verfügen müssen. Viele Jobsuchende bewerben sich jedoch auch auf Anzeigen ohne dem Berwerberprofil zu entsprechen bzw. nicht ganz zu entsprechen.
Macht die Bewerbung Sinn?
Prinzipiell gilt, dass Bewerber nur dann auf eine Stellenanzeige reagieren sollten, wenn sie über die im Inserat angesprochenen Qualifikationen verfügen. Doch welche sind die K.-o.-Kriterien, auf die es wirklich ankommt, und was ist nur schmückendes Beiwerk, Qualifikationen, die man auch später noch erlernen kann? Um die Unterschiede zu erkennen, muss der genaue Wortlaut der Anzeige beachtet werden.
Muss-Voraussetzungen
- "Voraussetzung sind sehr gute/perfekte Kenntnisse in ..."
- "Als Erfolgsvoraussetzungen bringen Sie mit ...",
- "Erforderlich sind mindestens ... Jahre Berufserfahrung"
- "Kenntnisse in .... setzen wir voraus."
Beispiele
Zwingende Voraussetzungen sind Berufsabschlüsse, Fremdsprachenkenntnisse oder zum Beispiel der Führerschein.
Wer diese - obwohl sie im Stelleninserat erwähnt sind - nicht erfüllt, hätte sich das Abschicken der Bewerbungsunterlagen sparen können. "Das Motto: "Ich kann zwar nicht alles, lerne aber schnell" lasssen Personalisten da nicht gelten.
Kann-Voraussetzungen
Kann-Voraussetzungen sind Hinweise auf wünschenswerte, zusätzliche Kenntnisse, auf die aber, wenn sonst alles passt, verzichtet werden kann.
- "Idealerweise verfügen Sie über ..."
- "Erste Erfahrungen im Bereich ... wären wünschenswert"
- "Ausbaufähige Kenntnisse über .. wären von Vorteil"
Lassen sich Muss- und Kann-Voraussetzungen nicht eindeutig differenzieren, sollte man telefonisch abklären, ob sich eine Bewerbung lohnt! (red/Quelle:www.focus.de)