Wien - Mit einer Reform des Wohnungseigentumsgesetzes soll künftig gemeinsames Wohnungseigentum auch ohne Trauschein möglich sein. "Eigentümerpartnerschaften" aus höchstens zwei natürlichen Personen sollen gemeinsam eine Eigentumswohnung besitzen können. Ziel dieser Neuerung sei, "flexibler" zu werden, erklärte Justizminister Dieter Böhmdorfer Donnerstag im Radio-"Mittagsjournal". Die Novelle zum Wohnungseigentumsgesetz steht bis 31. August in Begutachtung und soll per 1. Jänner 2002 in Kraft treten. Wesentliche Änderungen aus der Begutachtung erwartet sich Böhmdorfer nicht, schließlich habe man versucht, "den Wünschen aller Beteiligten gerecht zu werden". Der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder (ÖVI) hat allerdings bereits am Vortag in einer Pressekonferenz seine Kritik deponiert. Sie betraf einen weiteren Hauptpunkt der Reform, nämlich die Willensbildung in der Eigentümergemeinschaft (laut der Novelle sollen Minderheitsbeschlüsse möglich sein). Vorgesehen ist in der Vorlage des Justizministeriums überdies, dass auch Eigentum an Substandardwohnungen möglich sein soll. Tolar begrüßt Vorschlag Der Bundesvorsitzende der SoHo (Initiative Sozialismus und Homosexualität), Günter Tolar, begrüßte am Donnerstag den Vorschlag des Justizministers für eine Neuregelung des Wohnungseigentums. Damit werde gemeinsames Wohnungseigentum auch für homosexuelle Paare ermöglicht. Tolar forderte gegenüber dem Pressedienst der SPÖ überdies die Öffnung des Eintrittsrechts im Mietrecht für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften. Offenbar zeige die immer breitere Diskussion über die derzeitige Diskriminierung Homosexueller nun Wirkung, meinte der SoHo-Chef. Er erwarte zwar, "dass sich die konservativen Kräfte in der ÖVP sammeln werden, um ihrem Bundeskanzler die ihm unangenehme Diskussion über die Rechte Homosexueller zu 'ersparen'." Aber deren Koalitionspartner FPÖ mache Druck, indem er die langjährige Forderung der SPÖ zum Wohnungseigentum aufgegriffen habe. (APA)