Wien/St. Pölten - In unterschiedlicher Intensität haben am Wochenende mehrere Bischöfe den Vorschlag der Katholischen Männerbewegung, homosexuellen Lebensgemeinschaften kirchlichen Segen zuteil werden zu lassen, abgelehnt. Der St. Pöltener Bischof Kurt Krenn forderte die Männerbewegung auf, ihre "Irrtümer" zu "widerrufen", auch Militärbischof Christian Werner wies darauf hin, dass ein solcher Vorschlag der Lehre der Kirche widerspreche, Familienbischof Klaus Küng äußerte sich ebenfalls ablehnend. Die Männerbewegung hatte in einem Positionspapier die Entdiskriminierung Homosexueller gefordert und den Paragraphen 209, in dem für Männer das Schutzalter von 18 Jahren festgelegt ist, kritisiert. In der Wortwahl deutlich zurückhaltender als sein Bischofskollege Kurt Krenn, aber ebenfalls ablehnend äußerte sich Militärbischof Christian Werner am Sonntag zum Verstoß der katholischen Männerbewegung (KMBÖ) bezüglich eines kirchlichen Segens für homosexuelle Paare. Werner sagte, er bedauere, dass ohne Absprache mit ihm als zuständigem Referatsbischof eine Erklärung abgegeben worden sei, "die in mehreren Punkten im Widerspruch zur Lehre der katholischen Kirche steht".

Wie DER STANDARD ausführlich berichtete, hatte KMBÖ-Leiter Hubert Andiel Ende vergangener Woche eine spektakuläre Vorstellungen präsentiert: die Angleichung des Schutzalters sowie die Möglichkeit einer staatlichen Verbindung und eines kirchlichen Segens für schwule und lesbische Paare. Die heftige Reaktion aus St. Pölten ließ nicht lange auf sich warten. In einer Stellungnahme am Samstag forderte Diözesanbischof Krenn "die Verfasser dieses Papiers" auf, "ehestens und öffentlich ihre Irrtümer zu widerrufen".

Eine Seelsorge für Personen mit homosexueller Neigung entspreche einem wichtigen Anliegen, so Werner. Eine solche Seelsorge müsse aber "auf der Grundlage der Schöpfungsordnung" erfolgen. Mit der Frage Schutzalter, Paragraph 209, (sexuelle Beziehungen zwischen Männern über 19 und unter 18 sind bei Androhung von Haftstrafen verboten) habe sich die Bischofskonferenz mehrfach befasst und sei zum Schluss gekommen, dass es keine Gründe zur Senkung des Schutzalters gebe. Allerdings wäre eine Anhebung bei Mädchen und im Zusammenhang mit Heterosexualität zu erwägen.

Die KMBÖ hatte gemeint, es gebe im Strafrecht genug Möglichkeiten, um Vergewaltigung, Nötigung oder Missbrauch von Abhängigen beziehungsweise Kindern zu ahnden. Man sehe im "Homo-Paragraphen" keinen zusätzlichen Sinn. Nach dem derzeitigen Gesetzesstand entstehe die Diskriminierung dieser Gruppe.

Bedenken gegen die kirchliche Segnung schwuler und lesbischer Paare äußerte am Sonntag auch der Moraltheologe Augustin M. Pötscher OSM von der Päpstlichen Fakultät Marianum in Rom: "Die Zeit ist für unsere Kirche noch nicht reif." (DER STANDARD, Print- Ausgabe, 16. 7. 2001)