Parlament
Erster Schritt zu elektronischem Gesetzgebungsprozess
Ab Jänner 2002 werden Regierungsvorlagen dem Parlament nur mehr elektronisch übermittelt
Wien - Um die Papierflut einzudämmen, setzt das österreichische Parlament zunehmend auf einen elektronischen Gesetzgebungsprozess. In einem ersten Schritt sollen ab 1. Jänner 2002 Regierungsvorlagen nur mehr in elektronischer Form dem Parlament übermittelt werden. Wie aus der Parlamentsdirektion zu vernehmen war, soll das Gesetzgebungsverfahren bis ca. 2003 vollständig papierfrei von Statten gehen. Langfristig sei es auch denkbar, dass sämtliche parlamentarische Materialien elektronisch bearbeitet werden können.
Zwischen dem Bundeskanzleramt und der Parlamentsdirektion wird ab 1. Jänner 2002 eine "Standard-Schnittstelle" zur Übermittlung von Regierungsvorlagen und Nationalratsbeschlüssen eingerichtet. Während einer Übergangsphase wird es die Vorlagen aber weiterhin in Papierform geben. In der letzten Stufe des Projektes soll es aber kein Papier mehr geben, so die Parlamentsdirektion. Es soll den Parlamentariern dann auch möglich sein, sämtliche Materialien von zu Hause oder von ihren Büros zu bearbeiten. Hauptziel sei es, die Gesamtkosten zu minimieren - konkrete Zahlen über das Einsparungspotential konnten aber nicht genannt werden. Derzeit werde gerade an einem entsprechenden Programm gearbeitet.
Den Klubs werden von der Parlamentsdirektion jetzt Vorschläge für etwaige Geschäftsordnungsänderungen übermittelt. Das Ergebnis der Projektarbeit soll im September präsentiert werden. (APA)