Washington - Mit ihrer Kritik am geplanten Raketenschild der USA können sich China und Russland auf den Wortlaut des Vertrags über die Abwehr ballistischer Raketen (ABM) stützen. Der Vertrag zwischen Moskau und Washington verbietet ausdrücklich die Entwicklung von Raketenabwehrsystemen. Das Abkommen war in den vergangenen drei Jahrzehnten der entscheidende Faktor in der atomaren Balance zwischen beiden Mächten. Dem Ende Mai 1972 unterzeichneten Vertragswerk traten nach dem Ende der Sowjetunion neben Russland auch die Ex-Sowjetrepubliken Ukraine, Weißrussland und Kasachstan bei. Das Abkommen untersagt die Einrichtung eines landesweiten Abwehrsystems gegen ballistische Raketen. Dies ist in Artikel I des Vertrages festgelegt. Zugelassen sind lokale Abwehrsysteme an zwei Orten im Land: Rund um die jeweilige Hauptstadt und ein weiteres mindestens 1300 Kilometer entfernt. An beiden Stützpunkten dürfen nur jeweils hundert Abfangraketen einschließlich Startrampen aufgestellt werden. Verboten sind auch die Entwicklung und das Testen von Radarfrühwarnsystemen, die land-, see-, luft- oder weltraumgestützt sind. Die Warnsysteme sind nur an den nationalen Außengrenzen zugelassen. Den Vertragspartnern wird ein Ausstieg aus dem Abkommen nur dann zugestanden, wenn "außerordentliche Ereignisse im Zusammenhang mit dem Vertrag das oberste Interesse" des betroffenen Staates "verändert haben". Die Vertragskündigung muss mindestens sechs Monate vorher angekündigt werden. (APA)