Europa
Ministerium gegen Pauschalzahlungen für Radaropfer bei Bundeswehr
Laut Opferverband 62 Tote durch schlecht abgeschirmte Geräte
Berlin - Das deutsche Verteidigungsministerium hat Forderungen nach pauschalen Entschädigungen für radargeschädigte Soldaten in einem Brief an deren Anwalt abgelehnt. In einem auf Mittwoch datierten Brief verweist das Ministerium auf die nötigen Einzelfallprüfungen, für die erste Gutachten bis Ende des Jahres abgeschlossen sein könnten. Das Ministerium reagierte damit auf die Drohung des Anwalts Reiner Geulen, er werde im Namen seiner Mandanten gegen das Ministerium klagen, wenn Minister Rudolf Scharping (SPD) nicht bis Mitte Juli die Anerkennung der Ansprüche signalisiere. Geulen hatte zuvor sein Ultimatum bis September verlängert.
Eine von Scharping eingesetzte Kommission unter Vorsitz des Ex-Herausgebers der Zeitung "Die Zeit", Theo Sommer, hatte Ende Juni festgestellt, dass Soldaten vor allem in den 60er und 70er Jahren Schäden erlitten, weil sie durch schlecht abgeschirmte Radargeräte etwa bei der Flugabwehr "krebsauslösenden Gefahren" ausgesetzt waren. Nach Geulens Angaben sind mindestens 58 der Betroffenen an den Folgen der Strahlen gestorben, die vor allem Leukämie ausgelöst hätten. Ein Opferverband sprach am Dienstag von 62 Todesopfern. Geulen hatte dem Ministerium zunächst eine Liste von 133 Betroffenen geschickt. Scharping hatte eine "großherzige Lösung" innerhalb der gesetzlichen Vorschriften zugesagt, ohne Details zu nennen.
Informationen für die Einzelfallprüfung
In dem Brief wird zwischen zwei Verfahren unterschieden, mit denen die Betroffenen Ausgleich fordern: Versorgungsansprüche auf Grund von Wehrdienstbeschädigungen und Schadenersatz. Versorgungsverfahren sind dem Schreiben zufolge bei über der Hälfte der von Geulen genannten Fälle bereits anhängig. Zum Teil seien sie bereits seit Jahren und mit Zahlungen in mehrfach sechsstelliger Höhe abgeschlossen. Für die Betroffenen, die noch keine Anträge gestellt haben, wird Geulen darin um weitere Informationen für die Einzelfallprüfung gebeten, unter anderem Geburtsdaten und zuständige Dienststellen. Zuvor hatte das Ministerium erklärt, die Erstbegutachtungen für alle Wehrdienstbeschädigungsanträge würden "voraussichtlich bis zum Jahresende 2001 abgeschlossen sein".
Beim Schadenersatz weist der Brief auf enge gesetzliche Voraussetzungen hin. Solche Zahlungen könnten nur geleistet werden, wenn die Wehrdienstbeschädigung "durch eine vorsätzlich unerlaubte Handlung verursacht worden ist". Bevor solche Ansprüche bearbeitet werden könnten, müssten zunächst die Versorgungsverfahren abgeschlossen und der Sachverhalt genauer aufgeklärt werden. Sommer hatte geschrieben, dass der Bundeswehr kein "Vorsatz, bewusstes Zurückhalten von Informationen oder ein gezieltes Unterlassen von Schutzmaßnahmen vorzuwerfen" sei.
In dem Brief wird erneut betont, dass die Ursache der Erkrankungen der Soldaten nicht allein auf ihren Einsatz an Radargeräten zurückgeführt werden könne. "Erkrankungen, die die Betroffenen bedauerlicherweise erlitten haben, können nicht pauschal auf Radarstrahlungen während ihrer Berufstätigkeit bei der Bundeswehr zurückgeführt werden", heißt es darin. "Auf Einzelfallprüfungen wird daher nicht verzichtet werden können." (APA/Reuters)