Wien/New York - Der Weg für den Start der Auszahlungen an ehemalige NS-Zwangsarbeiter durch die Republik Österreich dürfte endgültig frei sein. Denn die letzte Hürde zur Erlangung der Rechtssicherheit für heimische Unternehmen im Fall der Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern ist gefallen. US-Anwalt Jay R. Fialkoff hat am Mittwoch erklärt, jene Teile seiner Sammelklage gegen Österreich, die die Zwangsarbeit betreffen, fallen zu lassen. Den Teil seiner Klage betreffend Arisierungsopfer werde er aber aufrechterhalten. Bei der zweiten noch nicht zurückgezogenen Klage von US-Anwalt Ed Fagan liegt beim zuständigen New Yorker Gericht bereits ein Antrag auf Abweisung - eingebracht vom Kläger. Das entscheidende Datum ist nun der 25. Juli: An diesem Tag wird die New Yorker Richterin Shirley Wohl Kram über die endgültige Klagsabweisung entscheiden. "Positiver Schritt" In Wien reagierte man mit Erleichterung auf die Aussagen Fialkoffs. Nach der Klagsabweisung Ende Juli könne sofort mit den ersten Zahlungen an ehemalige Zwangsarbeiter begonnen werden, kündigte der Leiter des Völkerrechtsbüros im Außenministerium im STANDARD-Gespräch an. In einer ersten Tranche soll an rund 20.000 Anspruchsberechtigte ausgezahlt werden. Danach wird die Genehmigung von weiteren 36.000 Anträgen aus Polen, Tschechien, der Ukraine, Russland, Weißrussland und Ungarn erwartet. Bis zum Jahreswechsel wären dann über ein Drittel der rund 150.000 ehemaligen Zwangsarbeiter entschädigt. Der Versöhnungsfonds ist mit sechs Milliarden Schilling dotiert. Für Bundeskanzler Wolfgang Schüssel ist die Ankündigung Fialkoffs ein "positiver Schritt, um endlich Rechtssicherheit zu erhalten und mit den Auszahlungen an die Opfer beginnen zu können". Maria Schaumayer, die im Auftrag der Regierung im Vorjahr die Entschädigungsverhandlungen geführt hatte, meinte, jetzt sei der "letzte Stein aus dem Weg" geräumt worden. Auch die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) begrüßte die Rückziehung des Zwangsarbeiterteils in der Fialkoff-Klage. Man habe bei den Klägern Überzeugungsarbeit geleistet, sagte IKG-Präsident Ariel Muzicant. Und er wiederholte seine Forderung nach vorzeitiger Auszahlung der im Restitutionspaket festgesetzten verbesserten Sozialleistungen. Dies sei eine "moralische Verpflichtung der Regierung", man dürfe nicht auf eine diesbezügliche Rechtssicherheit warten. (APA, pm) (DER STANDARD, Printausgabe, 19.7.2001)