Wien - Für elf von insgesamt zwölf Nebenbahnstrecken haben sich bei der Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (SCHIG) nach einem europaweiten Suchverfahren, das am 23. Mai abgeschlossen wurde, Privatbahnen aus dem In- und Ausland für den Weiterbetrieb gemeldet. Lediglich für die Strecke Rohr - Bad Hall in Oberösterreich besteht nur ein Interesse für die Übernahme als nichtöffentliche Eisenbahn, also zum Beispiel als Anschlussbahn. Für diese Strecke wird die SCHIG der obersten Eisenbahnbehörde die dauernde Einstellung gemäß Eisenbahngesetz §29 empfehlen. Interesse für einen Weiterbetrieb als öffentliche Eisenbahn liegt für folgende Strecken vor: 1. Weitersfeld - Drosendorf (Niederösterreich) 2. Göpfritz - Raabs (Niederösterreich) 3. Siebenbrunn-Leopoldsdorf - Engelhartstetten (Niederösterreich) 4. Ernstbrunn - Mistelbach (Niederösterreich) 5. Poysdorf - Dobermannsdorf (Niederösterreich) 6. Gmünd - Groß Gerungs (Niederösterreich) 7. Gmünd - Litschau (Niederösterreich) 8. Freiland - Türnitz (Niederösterreich) 9. Wietersdorf - Hüttenberg (Kärnten) 10. St. Paul - Lavamünd (Kärnten) 11. Mürzzuschlag - Neuberg Ort (Steiermark) Bei der europaweiten Ausschreibung - dem ersten derartigen Verfahren in Europa - wird für jede einzelne Strecke Erhaltung und Betrieb der Infrastruktur ausgeschrieben. Dabei fungiert die SCHIG mbH als ausschreibende Stelle, die alle notwendigen Verträge im Namen des Verkehrsministeriums verhandelt, vergibt, durchführt und auch die Mittel zur Finanzierung der Infrastruktur zur Verfügung stellt. Das neue Infrastrukturunternehmen wird von der SCHIG mbH angehalten, die Infrastruktur, also sein Produkt, bestmöglich zu vermarkten. Das heißt: Der neue Infrastrukturbetreiber muss versuchen, möglichst viel Verkehr (sowohl Personen- als auch Güterverkehr) auf "seine" Strecke zu bringen. Ziel der Ausschreibung ist u.a. auch eine Entlastung des Bundesbudgets. Der in diesem Ausschreibungsverfahren ermittelte Bestbieter schließt mit den ÖBB einen Pacht- bzw. Kaufvertrag über die jeweilige Strecke ab, der den Bietern bereits in den Ausschreibungsunterlagen zur Kenntnis gebracht wird. Damit ist sowohl absolute Diskriminierungsfreiheit als auch Kalkulierbarkeit der Angebote für alle Bieter gewährleistet. Bei einer erfolgreichen Ausschreibung der Infrastruktur an einen neuen Infrastrukturbetreiber wäre der Erhalt der Strecken für eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren gesichert, gibt die SCHIG bekannt. (APA)