Wien - Sozialminister Herbert Haupt hat seinen Vorschlag zur Lockerung der Ruhensbestimmungen präzisiert: FrühpensionistInnen könnten "in manchen Kategorien" auch ab dem 65. Lebensjahr nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze von rund 4.000 Schilling dazu verdienen dürfen. Bei BeamtInnen gebe es diese Einkommensgrenze nicht . Diese Ungerechtigkeit der ASVG-PensionistInnen wolle er beseitigen. Damit will der Minister Menschen über 60 Jahren mehr Beschäftigungsmöglichkeiten bieten.
Kürzung der Witwenpension derzeit kein Thema
Der Sozialminister sprach sich strikt gegen eine neue Pensionsdebatte aus. Ausdrücklich erwähnte er dabei den Vorschlag des Experten Wolfgang Mazal, das Pensionsalter für kinderlose Frauen anzuheben. Diese Diskussion "dient nur der Verunsicherung", sagte Haupt. "Auch Experten haben eine gewisse Verpflichtung."
Den Vorschlägen von Universitätsprofessor Ulrich Runggaldier für einen eigenen Pensionsanspruch von Frauen will Haupt nicht ganz folgen. Der Leiter der von Haupt eingesetzten Arbeitsgruppe hatte vorgeschlagen, die Ersatzzeiten für Kindererziehungszeiten zu erhöhen, die Pflege von Familienmitgliedern anzurechnen und dafür die Witwenpensionen radikal zu kürzen oder abzuschaffen.
Haupt stellte dazu klar, eine Kürzung der Witwenpension für nicht berufstätige Frauen sei "nicht umsetzbar". Vorstellen kann sich der Minister aber, die Ersatzzeiten für die Erziehung, wenn mehrere Kinder da sind, besser zu berücksichtigen. Dafür müsste dann aber auch finanziell vorgesorgt werden. Das gleich gelte auch für die Sterbekarenz, über die er mit Wirtschaftsminister Martin Bartenstein verhandelt.
Für die für den Herbst anstehende Pensionsanpassung betonte Haupt: "Ich werde mich hüten, dafür jetzt irgend etwas zu versprechen." Die zuständige Kommission werde im Sinne der Nettoanpassung unter Berücksichtigung der Inflation und der Wirtschaftsentwicklung ihr Gutachten erstellen. Das werde er "in aller Ruhe abwarten" und dann werde man sich im Herbst mit den Seniorenvertretern an den Verhandlungstisch setzen. (APA)