Microsoft
US-Datenschützer legen Beschwerde gegen Windows XP ein
Microsoft wird beschuldigt, mit "unfairen und trügerischen" Praktiken an persönliche Daten zu wollen
Das neue Microsoft
-Betriebssystem Windows XP sieht sich neuer Kritik ausgesetzt. Datenschutzinitiativen in den USA reichten am
Donnerstag
Beschwerde
bei der Handelsaufsichtsbehörde FTC gegen Windows XP ein, das am 25. Oktober auf den Markt kommen soll. Das Informationszentrum
für den Elektronischen Datenschutz mit Sitz in Washington sowie zwölf andere Organisationen werfen Microsoft vor, mit "unfairen und trügerischen" Praktiken
persönliche Daten von Nutzern erlangen zu wollen.
Ein wesentliches Konstruktionsmerkmal
Die Beschwerde bezieht sich auf die Produkte "Passport", "Wallet" und "HailStorm", die in Windows XP integriert sind. Diese Systeme speichern persönliche
Daten wie Passwörter und Kreditkartennummern, so dass der Nutzer sie nicht ständig neu eingeben muss, wenn er im Internet von einer Website zur anderen surft.
Microsoft-Sprecher Jim Cullinen wies die Kritik der Datenschützer zurück. Die Sicherheit der Privatsphäre sei wesentliches Konstruktionsmerkmal von Windows
XP, betonte er.
Änderungen angekündigt
Microsoft hatte wegen Kritik an anderen Elementen schon mehrfach Änderungen an Windows XP angekündigt. So soll die Internet-Zugangssoftware Explorer
entgegen den ursprünglichen Planungen vollständig von den Computern entfernt werden können. Damit reagierte der Konzern auf den juristischen Streit mit den
US-Kartellrechtsbehörden, die Microsoft Missbrauch seiner Markt beherrschenden Stellung im Bereich der Betriebssysteme vorwerfen.
Klagen
Der Einbau des Explorer in die Betriebssysteme der Windows-Familie war Auslöser für die von der US-Regierung und einer Reihe von US-Bundesstaaten
erhobene Kartellrechtsklage gegen Microsoft gewesen. Im Juni kippte ein Berufungsgericht die Anordnung eines Bundesrichters, wonach der Konzern deswegen in
zwei Teile aufgespalten werden sollte. Die Richter bestätigten zwar, dass Microsoft gegen das Kartellrecht verstoßen habe. Diese Verstöße seien aber nicht so
weit gegangen, wie dies von dem Bundesrichter entschieden. Nun muss der Fall neu geprüft werden. (APA)