Stuttgart/Wien - Mehr Österreicher sind für aktive Sterbehilfe als dagegen. Zu diesen Ergebnissen kam eine Emnid-Umfrage im Auftrag von Reader's Digest, berichtete das Magazin am Freitag, in einer Aussendung. 1.000 Österreicher seien Mitte Juni dieses Jahres befragt worden, hieß es. Das überraschende Ergebnis: Mehr als zwei Drittel der Sterbehilfegegner in Österreich würden ihrem Arzt sogar dann vertrauen, wenn er aktive Sterbehilfe leisten dürfte. Auf die Frage, ob in Österreich auch die aktive Sterbehilfe per Gesetz erlaubt werden sollte, antworteten 48 Prozent der Österreicher mit "Ja", dagegen waren 43 Prozent. In Wien lag der Anteil der Befürworter bei 53 Prozent, 38 Prozent lehnten aktive Sterbehilfe ab. Sehr groß sei das Vertrauen in den Hausarzt, so Reader's Digest. Die Frage: angenommen aktive Sterbehilfe wäre erlaubt, "Würden Sie weiterhin zu Ihrem Hausarzt gehen, der diese praktiziert?", brachte eine Überraschung. Gegner der Sterbehilfe zu 70 Prozent mit Ja. Die Befürworter sprachen sich sogar zu 96 Prozent für den Vertrauensarzt aus. Einig seien sich Befürworter und Gegner bei der Frage, wer über die Beendigung des Lebens entscheiden sollten, Mehrfachnennungen waren möglich. Befürworter der Sterbehilfe würden die Entscheidung zu 61 Prozent den Angehörigen überlassen, zu 44 Prozent einem Arzt und nur zu sechs Prozent einem unabhängigen Gremium. Ähnlich sei die Verteilung bei den Gegnern der Sterbehilfe gewesen. 46 Prozent sprachen sich für die Angehörigen aus, 25 Prozent für den Arzt und fünf Prozent für ein unabhängiges Gremium. Dazu kamen noch 25 Prozent für "Niemand". Dr. Ben Crul, Professor für Schmerztherapie an der katholischen Universität Nimwegen versucht in dem Artikel, mit Vorurteilen über die legitimierte aktive Sterbehilfe in den Niederlanden aufzuräumen. "Im Ausland, speziell in den USA, glaubt man oft, dass niederländische Krankenhausärzte jetzt stets die Spritze dabei haben, um wahllos Sterbehilfe leisten zu können. Diese Vorstellung ist so absurd wie jene, dass wir alle in Holzschuhen und Tracht herumlaufen." Grundsätzlich sind aktive Sterbehilfe bzw. Beihilfe zur Selbsttötung auch in den Niederlanden nach wie vor verboten, erklärt der Mediziner die rechtliche Situation. Nur unter bestimmten, strengen Voraussetzungen werde der Arzt nicht strafrechtlich für verantwortlich gemacht. Oft kämen todkranke Patienten mit starken Schmerzen und würden gleich beim ersten Termin ihren Wunsch nach Sterbehilfe äußern. Nach der Behandlung sei davon meist keine Rede mehr. Manchmal sei Sterbehilfe aber unvermeidlich, so Crul. "Wenn der Arzt wirklich jede medizinische Möglichkeit ausgeschöpft hat und nichts hilft, wenn wir mit all unserem Beistand das Leiden nicht erträglicher machen können und wenn der Patient erklärt, dass er mit seinen Kräften am Ende ist." (APA)