Etat
Spitzelaffäre: Vorerhebungen gegen Journalisten eingestellt
Mit der Begründung des Menschenrechts auf Information
In der sogenannten Spitzelaffäre um die illegale
Abfrage und Weitergabe von Daten aus dem Polizeicomputer sind nun
Vorerhebungen gegen Journalisten eingestellt worden. Den Medienleuten
war vorgeworfen worden, durch Berichte über eine Pressekonferenz des
grünen Abgeordneten Peter Pilz ein Disziplinarurteil über einen FPÖ-
Politiker veröffentlicht zu haben. Hohes Informationsbedürfnis
Begründet wurde die Einstellung der Vorerhebungen mit dem
Menschenrecht auf Information, berichtete am Freitag das Radio-
Morgenjournal des ORF. Im Fall der Spitzelaffäre sei das
Informationsbedürfnis laut Justizministeriums-Sektionschef Helmut
Pürstl als besonders hoch anzusehen.
Der Paragraph 301 sieht vor, dass ein Zuwiderhandeln mit Strafen
bis zu sechs Monaten Haft geahndet wird. In der Sache selbst hatte es
zunächst einen Antrag des Wiener Landesgerichts zur Aufhebung der
Immunität von Pilz gegeben. Dies war vom Parlament abgelehnt worden,
womit Ermittlungen gegen Pilz nicht möglich waren. In der Folge kam
es zu Ermittlungen gegen die Journalisten, die aber nun eingestellt
wurden.(APA)