In der sogenannten Spitzelaffäre um die illegale Abfrage und Weitergabe von Daten aus dem Polizeicomputer sind nun Vorerhebungen gegen Journalisten eingestellt worden. Den Medienleuten war vorgeworfen worden, durch Berichte über eine Pressekonferenz des grünen Abgeordneten Peter Pilz ein Disziplinarurteil über einen FPÖ- Politiker veröffentlicht zu haben. Hohes Informationsbedürfnis Begründet wurde die Einstellung der Vorerhebungen mit dem Menschenrecht auf Information, berichtete am Freitag das Radio- Morgenjournal des ORF. Im Fall der Spitzelaffäre sei das Informationsbedürfnis laut Justizministeriums-Sektionschef Helmut Pürstl als besonders hoch anzusehen. Der Paragraph 301 sieht vor, dass ein Zuwiderhandeln mit Strafen bis zu sechs Monaten Haft geahndet wird. In der Sache selbst hatte es zunächst einen Antrag des Wiener Landesgerichts zur Aufhebung der Immunität von Pilz gegeben. Dies war vom Parlament abgelehnt worden, womit Ermittlungen gegen Pilz nicht möglich waren. In der Folge kam es zu Ermittlungen gegen die Journalisten, die aber nun eingestellt wurden.(APA)