Bauarbeiter sollen früher in Pension gehen können als Politiker
SP-Chef Gusenbauer will bei Pensionen zwischen den Berufen unterscheiden
,
Wien - SPÖ-Vorsitzender Alfred Gusenbauer tritt dafür ein, den Zugang zur Pension künftig auch an den Grad der körperlichen Beschwerlichkeit des Berufs zu knüpfen. In den "Oberösterreichischen Nachrichten" (Freitag-Ausgabe) nennt Gusenbauer als Beispiel einen Bauarbeiter: Wenn dieser etwa nach 50 Jahren im Beruf mit 65 in Pension geht, dann würden ihn - rein statistisch - nur noch wenige Jahre im Ruhestand erwarten. Auf der anderen Seite gebe es andere Berufsgruppen, wie etwa Politiker, die auf Grund von "körperlich geringerer Abnützung" länger arbeiten könnten, so Gusenbauer.
Den Wunsch von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V), dass die Österreicher ab 2010 einheitlich bis 65 arbeiten sollten, findet der SP-Chef "nicht fair".
Leitl: Es gibt bereits das Schwerarbeitergesetz
Ob nun Akademiker in Zukunft etwa bis 70 arbeiten sollen, Bauarbeiter oder Krankenschwestern hingegen nur bis 60, will Gusenbauer nicht vorwegnehmen.
Distanziert beurteilt Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl den Gusenbauer-Pensionsvorschlag: "Es gibt ja bereits das Nacht-, Schicht- und Schwerarbeitergesetz. Anstatt neue starre Regeln zu schaffen, sollte das Anreizsystem ausgebaut werden, das dem Arbeitnehmer eine flexible Entscheidung erlaubt." Wer kürzer arbeiten will, soll bei geringer Pension früher in den Ruhestand wechseln können, so Leitl: "Wer jedoch länger arbeiten will, soll dies tun dürfen und dann eine höhere Pension bekommen." (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.