Wien - Der Einstieg des niederösterreichischen Stromversorgers EVN in das Wassergeschäft durch die Übernahme des landeseigenen niederösterreichischen Wasserversorgers Nösiwag (nunmehr evn wasser) ist nun auch rechtlich geklärt: Klagen von den Aktionären der Verbund-Gruppe sowie des Interessensverbandes für Anleger (IVA), mit denen die von der Hautpversammlung der EVN AG am 12. Jänner 2001 beschlossene Kapitalerhöhung zum Nösiwag-Kauf für nichtig erklärt werden sollten, wurden vom Landes- und Handelsgericht Wiener Neustadt abgewiesen. Rechte der Minderheitsaktionäre nicht verletzt Ende April war von dem Gericht in einem Teilurteil bereits jener Teil der Klage abgewiesen worden, der die Aufsichtsratswahl vom 12. Jänner 2001 betroffen hat. Nunmehr ist die Klage zur Gänze abgewiesen, die Rechtmäßigkeit der Beschlussfassung der Hauptversammlung (HV) vom 12. Jänner sei bestätigt, so die EVN . Die EVN-Aktionärsgruppe Verbund, Energie AG Oberösterreich (EAG) und Energie Steiermark AG (EStAG) hatte die Anfechtung der Aufsichtsratsbestellung mit einer eklatanten Verletzung der Minderheitsaktionäre begründet. Kaufpreis angemessen Beim Erwerb der evn wasser wurde von den Klägern die Angemessenheit des Kaufpreise in Zweifel gezogen. Der Privatisierungserlös war vom Land Niederösterreich mit 1,2 Mrd. S angesetzt worden. Bei der Ende Juli abgeschlossenen Kapitalerhöhung wurden insgesamt 3,381.455 Aktien zu je 33 Euro gezeichnet, davon wurden 1,761.765 Aktien gegen Sacheinlage an das Land Niederösterreich sowie 1,619.690 Stück gegen Bareinlage ausgegeben. Das neue Grundkapital der EVN beträgt 91,072.392,62 Euro und ist in 37,581.455 Stückaktien zerlegt. Das Transaktionsvolumen lag laut EVN bei 112 Mill. Euro (1,525 Mrd. S). (APA)