Hannover/Berlin/Wien - Patienten, die durch die Einnahme von fehlerhaften Arzneimitteln geschädigt worden sind, sollen in Deutschland nach Informationen der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" künftig einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Dieser soll auch dann gelten, wenn dem Hersteller keine Schuld für die fehlerhafte Produktion nachzuweisen ist, berichtet das Blatt in seiner Dienstagsausgabe. Das deutsche Justizministerium erarbeitet danach bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf, der sich derzeit in der Abstimmung zwischen den Ministerien befinde. Patienten, die durch das von der Bayer AG zurückgerufene Medikament Lipobay geschädigt wurden, können nach diesen Informationen allerdings nicht mehr von dem Gesetz profitieren. Aus rechtlichen Gründen komme eine Rückwirkung nicht in Betracht. Arzneimittel im Gegensatz zu Österreich noch aus der Produkthaftung ausgenommen Wie es aus dem österreichischen Justizministerium hieß, gebe es in in unserem Nachbarland nur deswegen Handlungsbedarf, weil Arzneimittel von der dortigen Produkthaftung ausdrücklich ausgenommen wurden - wohl aus Rücksicht auf die dortige, sehr starke Pharmaindustrie. "Bei uns muss der Geschädigte 'nur' nachweisen, dass der Schaden durch ein schadhaftes Produkt wie eben auch ein Medikament entstanden ist", erklärte Dr. Robert Singer, Referent für Zivillegislative.. Dem Hersteller wiederum bleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass die schädlichen Eigenschaften nach dem Stand der Technik und Wissenschaft zum damaligen Zeitpunkt nicht als fehlerhaft absehbar waren. Dann kommt das Unternehmen finanziell ungeschoren davon. "Dies könnte gerade bei Medikamenten zum Tragen kommen", meinte der Fachmann. Wie aussichtsreich entsprechende Klagen hier zu Lande in der Causa Lipobay wären, darauf wollte sich Singer nicht festgelegen. Dies wäre vor allem von den entsprechenden Gutachten abhängig. (APA)