Ein US-Bundesberufungsgericht hat den Antrag des Software-Konzerns Microsoft auf einen Aufschub im laufenden Kartellrechtsverfahren zurückgewiesen. Der Fall werde wie bereits entschieden an das zuständige Bezirksgericht zurückgeleitet, teilte das Berufungsgericht am Freitag mit. Dies werde innerhalb einer Woche geschehen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Microsoft keinen substanziellen Schaden durch dieses Vorgehen habe nachweisen können. Die Sprecherin des US-Justizministeriums, das mit 18 Bundesstaaten gegen Microsoft geklagt hatte, zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. "Wir warten jetzt die Verhandlung vor dem Bezirksgericht ab." Microsoft-Sprecher Jim Desler sagte, der Konzern glaube zwar, dass dem ganzen Prozess mit einer Aufschiebung mehr gedient gewesen wäre. Microsoft sei aber darauf vorbereitet, mit der Lösung der offenen Streitpunkte voranzukommen, solange man darauf warte, dass der Oberste Gerichtshof den Fall verhandle. Microsoft sei immer noch zu einem Vergleich bereit, fügte er hinzu. Microsoft-Führungskräfte hatten mehrfach betont, sie wollten das Verfahren schnellstmöglich abschließen. Es stehe noch nicht fest, ob Microsoft nun beim Supreme Court einen weiteren Antrag auf Verschiebung der Verhandlung stellen wird. Mit der jetzt getroffenen Entscheidung geht der Fall am kommenden Freitag an die untergeordnete Instanz zurück. Microsoft hatte am Dienstag schon den zweiten Antrag auf Aufschub eingereicht, um mehr Zeit für seine Klage vor dem Obersten Gerichtshof gegen das bisherige Urteil zu erhalten. Die Entscheidung über mögliche Strafmaßnahmen steht noch aus. Das Berufungsgericht hatte im vergangenen Monat zwar das Urteil zur Aufspaltung des Konzerns wegen Marktmissbrauch aufgehoben, zugleich aber die Auffassung der Vorinstanz bestätigt, wonach Microsoft den Code für seinen Internet-Browser Explorer illegal mit dem Codes seines Betriebssystems Windows verknüpft hat, um sein Monopol zu schützen. Zugleich hatte das Berufungsgericht den Fall aber an das untergeordnete Gericht zurückverwiesen, damit dieses über mögliche Sanktionen gegen den Konzern entscheiden solle. Wenn das Berufungsgericht dem Antrag des Konzerns stattgegeben hätte, die Rückverweisung an die Vorinstanz aufzuschieben, hätte sich das Verfahren bis Oktober verzögert. Kartellexperten hatten spekuliert, Microsoft wolle durch eine Überweisung des Falles an den Obersten Gerichtshof die erwarteten Sanktionen bis nach der Einführung des neuen Betriebssystems Windows XP im Oktober hinauszögern.(APA/Reuters)