Inland
Bartenstein: Keine "Automatik" bei Arbeitserlaubnis
ÖVP weicht von ihrem ursprünglichen Ziel der Verknüpfung von Beschäftigungs- und Aufenthaltserlaubnis ab
Wien - Arbeitsminister Martin Bartenstein (V) sieht die neue Niederlassungsverordnung, mit der die Zuwanderungsquote leicht gesenkt, dafür die Möglichkeit von Pendlern in Grenzregionen geschaffen wird, als "gut gelungenes Stück Regierungsarbeit". Dass damit mehr ausländische Arbeitskräfte als bisher nach Österreich kommen, bestätigte Bartenstein am Samstag in der ORF-Radioreihe "Im Journal zu Gast" allerdings nicht in aller Klarheit.
Sowohl sein Ministerium als auch das Arbeitsmarktservice (AMS) habe nun jedenfalls bessere Möglichkeiten, den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes zu entsprechen. "Ich kann aber nicht sagen, ob 2002 mehr ausländische Arbeitskräfte nach Österreich kommen als 2001." Das werde davon abhängen, wie sich Arbeitsmarkt und Konjunktur entwickeln würde. Und da gebe es momentan ja eine "Delle".
Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung
Eine automatische Beschäftigungserlaubnis für all jene, die eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, - ursprünglich ein ÖVP-Ziel - wird es laut Bartenstein auch in Zukunft nicht geben. Diese "Automatik" sehe er auch "als letzten Schritt" nicht.
Der Arbeitsminister: Das sei etwas, was man "schrittweise tun müsse". Er strebe innerhalb der kommenden fünf Jahre eine "weitgehende Annäherung" an. Laut jüngstem Integrationserlass könnten Familienangehörige nun auch nach fünf-jährigem Aufenthalt in Österreich Arbeit annehmen. Das sei schon eine Besserstellung gegenüber bisher.
"Eine gewisse Fristigkeit wird es immer geben müssen", stellte Bartenstein klar. Der Arbeitsminister räumte aber ein, dass die Verdrängungsprozesse von Ausländern gegenüber Inländern seit Mitte der neunziger Jahre "minimal" geworden seien. Wenn es der Arbeitsmarkt also erlaube, werde man über die Fünf-Jahres-Frist schon sprechen können.
Zur neuen Möglichkeit für einige Bundesländer, Regionalkräfteabkommen mit Nachbarstaaten zu schließen, merkte Bartenstein an, dass das so vor sich gehen werde, dass die Länder ihren Bedarf bei der Regierung anmelden würden. Diese würde dann mit dem jeweiligen Staat verhandeln. Es könne jedenfalls nicht so sein, dass der Bedarf vorgegeben und vom Arbeitsministerium nur mehr abgesegnet werde. Was Wortmeldungen aus Wien betrifft - dieses kann nach Regierungsbeschluss solch ein Regionalkräfteabkommen nicht schließen, sagte Bartenstein, man werde das sicher registrieren und man könne über alles reden. Allerdings könne er nun nichts sagen, was von einer erst wenige Tage zurück liegenden Regierungsvereinbarung abweicht.
Das von der Regierung für den künftigen "Integrationsvertrag" ins Auge gefasste Mindesteinkommen von 26.000 S will Bartenstein nicht so eng ausgelegt wissen. Wenn etwa ein Vertrag mit einem Verdienst knapp darunter abgeschlossen werde, aber der Arbeitnehmer nach einer Einführungsphase von sechs Monaten ein Gehalt über dieser Grenze zugesagt bekomme, sei dies anzuerkennen.
Bures: Bartenstein agiert wie "FPÖ-Geisel"
Für SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures agiert Arbeitsminister Martin Bartenstein (V) beim Thema Zuwanderung wie eine "FPÖ-Geisel". "Entweder weiß Minister Bartenstein nicht, was die Regierung beschlossen hat, oder er versucht, bestimmte Details der neuen Niederlassungsverordnung zu verschleiern", erklärte Bures.
Für Stoisits hintertreibt Bartenstein Integration
Nach Ansicht der Grünen Migrationssprecherin Terezija Stoisits hintertreibt Bartenstein die Integration von Ausländern in Österreich. Die nicht erfolgte Harmonisierung von Arbeits- und Aufenthaltsrecht sei eine durch vernünftige Argumente nicht begründbare "wirtschafts-, ausländer- und integrationsfeindliche Schikane". Diese Schikane richte sich "direkt gegen die ausländische Wohnbevölkerung Österreichs". (APA/red)