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Telekom erwirbt 26 Prozent an Wiener Mediaagentur Omnimedia
Bessere Konditionen bei Mediaeinkäufen
Die Telekom Austria (TA) hat mit 2. August von der Österreichischen Post AG und der Österreichische Lotterien GmbH den 26 Prozent an Wiener Mediaagentur Omnimedia WerbegmbH erworben. Dies bestätigte die Telekom Austria am Montag. Durch die Beteiligung sichere sich die TA bei Mediaeinkäufen bessere Kondition. Die Kosten in diesem Bereich würden somit optimiert, erklärte TA-Sprecher Martin Bredl. Kaufpreis nicht bekannt
Omnimedia, nach dem Ranking der Branchenzeitungen Horizont und Bestseller im Jahr 2000 die zweitgrößte Mediaagentur Österreichs nach der Mediacom, hat mit 18 Beschäftigten laut KSV im vergangenen Jahr rund 2 Mrd. S (145 Mill. Euro) umgesetzt. Für heuer erwartet die Omnimedia ein Etatvolumen von 3,6 Mrd. S. Der Kaufpreis für die Anteile wurde nicht bekannt gegeben.
1998 hat Omnimedia gemeinsam mit Optimedia Austria - einer Tochtergesellschaft der weltweit tätigen Publicis - die Gruppe Media Austria formiert. Auch die Werbegesellschaft Mediaselect, an der Omnimedia mit 15 Prozent beteiligt ist, arbeitet an dieser Plattform mit. Darüber hinaus hält Omnimedia 59 Prozent am Mediaconsultingunternehmen Späth GmbH und 30 Prozent an der M.A.I. WerbegmbH.
Kartellrechtliche Genehmigung noch ausständig
Die TA war über die Post und Telekom Austria AG (PTA) bereits früher einmal mit 40 Prozent an Omnimedia mit 40 Prozent beteiligt gewesen. Diese Teilungsvertrag sind diese Anteile damals jedoch ausschließlich zur Post gewandert.
Zuletzt waren an Omnimedia die Österreichische Post AG und die P.S.K. mit 37 Prozent und die Österreichische Lotterien GmbH mit 26 Prozent beteiligt. Nach dem Einstieg der TA mit 26 Prozent hält die BAWAG/P.S.K.-Gruppe 27 (nicht: 10) Prozent, die Post AG 21 (nicht: 16) Prozent und die Österreichische Lotterien GmbH weiter 26 Prozent.
Die kartellgerichtliche Genehmigung ist noch ausständig. Das Kartellgericht Wien hat in einem Inserat im "Amtsblatt" alle Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftlichen Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, dazu aufgefordert binnen 14 Tagen eine schriftliche Äußerung abzugeben. (APA)