Wien - Das Außenministerium in Wien hat am Montag die Vorwürfe der Aktivisten der VolxTheaterKarawane gegen den österreichischen Konsul in Mailand, Manfred Moritsch, zurück gewiesen. Der Konsul habe die Betroffenen zum frühest möglichen Zeitpunkt besucht; er sei mit dem deutschen und dem britischen Konsul der erste ausländische Vertreter gewesen, der die Inhaftierten besuchen konnte, betonte Christian Prosl, der stellvertretende Generalsekretär im Außenministerium und Leiter der Konsularsektion. Moritsch selbst verwies lediglich darauf, er habe Weisung Prosls, Medienvertreter ans Außenamt direkt zu verweisen. Prosl sagte, das Generalkonsulat in Mailand sei am Montag, 23. Juli, am späten Nachmittag, von der am Sonntagabend erfolgten Verhaftung der VolxTheater-Aktivisten informiert worden. Dienstag Früh seien Anträge auf Haftbesuch gestellt worden, Mittwoch Früh sei die Genehmigung eingelangt. Moritsch sei in der Folge mit seinem Privat-Pkw nach Voghera gefahren, habe dort aber erst um 22 Uhr für eine Stunde mit den inhaftierten Frauen sprechen können. Bei diesem Termin sei Moritsch Meldungen nach gegangen, die Frauen seien verletzt. Der Konsul habe darauf berichtet, lediglich bei einer Betroffenen sei eine Druckstelle am Arm festgestellt worden. Am Montag vom Botschafter besucht Die Männer in der Strafanstalt von Alessandria seien erstmals am Donnerstag Vormittag vom österreichischen Botschafter in Italien, Alfred Kloss, besucht worden. Der Botschafter wiederum habe berichtet, der Zustand der Inhaftierten sei nicht Besorgnis erregend, allerdings sei von Übergriffen im Polizeigewahrsam gesprochen worden. Prosl wies auch den im Internet publizierten Vorwurf zurück, Moritsch habe keinen Anwalt verständigt. Am Dienstag, 24. Juli, sei im Außenamt in Wien die Feststellung eingetroffen, dass die Inhaftierten anwaltlich vertreten würden. Die Betroffenen hätten seinen Informationen nach selbst den Namen eines Anwalts genannt. Am 30. Juli sei den Inhaftierten dann seitens des Generalkonsulats auch noch eine Liste mit deutschsprachigen Anwälten übermittelt worden. Die Betroffenen hätten davon aber keinen Gebrauch gemacht. (APA)