IT-Business
Internet-Order klappte nicht: Online-Bank muss zahlen
Schadensersatz nach Entscheidung des Landgerichts Itzehoe fällig
Online-Banken müssen für ihre Kunden stets erreichbar sein: Wenn bei Börsengeschäften Aktien übers Internet nicht geordert werden können, muss das Geldinstitut haften. Eine Online-Bank ist verpflichtet, Zugangswege via Internet aufrecht zu erhalten und so zu gestalten, dass eingehende Aufträge ausgeführt werden können. Das entschied das Landgericht Itzehoe (Kreis Steinburg) am Montag. Die Online-Bank muss einem Kunden rund 4.890 DM (2.500 Euro/34.404 S) Schadensersatz zahlen. Entgangener Spekulationsgewinn nun als Schadenersatz
Der Mann hatte im April vergangenen Jahres per Internet Aktien für rund 51.830 Mark gekauft. Um einen kurzfristigen Kursgewinn einstecken zu können, wollte der Spekulant die Wertpapiere einige Stunden später wieder verkaufen. Das klappte jedoch übers Internet nicht, der Kunde musste die Verkaufsorder telefonisch aufgeben. In der Zwischenzeit war der Kurs der Aktie jedoch wieder gesunken. Der Kunde verlangte von der Online-Bank den entgangenen Spekulationsgewinn als Schadensersatz. Zu Recht, entschied jetzt das Landgericht. Der Systemfehler gehe zu Lasten der Bank, heißt es in dem Urteil. (APA/dpa)