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Lüneburg - Die fünf Atomkraftgegner-Gegner, die den Castor-Transport nach Gorleben im Frühjahr mit ihrer Ankettaktion 17 Stunden lang blockiert haben, müssen sich wegen Nötigung und Störung des öffentlichen Betriebs vor Gericht verantworten. Wegen der Blockadeaktion sei Anklage gegen vier Männer und eine 16-jährige Schülerin erhoben worden, sagte am Montag der Leiter der Staatsanwaltschaft in Lüneburg, Nikolaus Borchers. Die 16-Jährige aus dem Landkreis Lüchow-Dannenberg soll nach Angaben von Borchers vor dem Amtsgericht ihrer Kreisstadt Dannenberg vor einem Jugendgericht angeklagt werden. Die vier Männer, die zum Teil der Umweltorganisation Robin Wood angehörten, erwarte ein Strafverfahren beim Amtsgericht Lüneburg. Allen fünf AKW-Gegnern lege die Anklage zur Last, den Lokführer und das Begleitpersonal des Zuges mit Atommüllbehältern genötigt und den Bahnbetrieb gestört zu haben. Die Aktion, bei der die AKW-Gegner mit einem Arm im Inneren eines Betonklotzes festgeschlossen waren, sei nicht als gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr gewertet worden. Einer der AKW-Gegner schloss sich Borchers zufolge bereits zum zweiten Mal bei einem Castor-Transport im Gleisbett an. Das Strafverfahren wegen der ersten Blockade sei gegen eine Geldbuße von 1.200 Mark (614 Euro/8.443 S) eingestellt worden. (APA/AP)