Inland
Über eine Million Privat-Krankenversicherungen
Aber Zahl geht zurück - - Leistungsauszahlung von 11,9 Mrd S
Wien - Mehr als eine Million Österreicher waren zuletzt privat krankenversichert. Die Zahl der Zusatzversicherungen in diesem Bereich ist aber in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken, erklärte Gregor Koszak vom Versicherungsverband gegenüber der APA. 1996 seien es noch mehr als 1,1 Millionen Privatversicherungsverträge gewesen, 1999 nur mehr knapp über eine Million. Der Rückgang wird damit begründet, dass es einerseits immer weniger junge Menschen gibt, die sich versichern lassen, und andererseits mit den teurer werdenden Prämien. Prämieneinnahmen 15,5 Mrd
Die Prämieneinnahmen aus den privaten Krankenversicherungen hatten sich 1996 auf 15,74 Milliarden Schilling belaufen. 1997 gab es einen Rückgang auf 15,4 Milliarden, 1998 blieb die Zahl konstant und 1999 wurde wieder ein leichter Anstieg auf 15,5 Milliarden Schilling verzeichnet. Für das Jahr 2000 - die offiziellen Zahlen sollen im September präsentiert werden - wird ein "etwas größerer Sprung nach oben" prognostiziert.
Die Leistungen der Versicherungen hatten sich 1996 auf 11,75 Milliarden Schilling belaufen, 1997 waren es nur mehr 11,4 Milliarden, 1998 gab es wieder einen Anstieg auf 11,6 Milliarden und 1999 einen weiteren Aufwärtstrend zu 11,9 Milliarden Schilling.
Der größte Brocken bei den Leistungen wird für die Krankenhauskosten erbracht. 1996 waren es 9,3 Milliarden Schilling gewesen, 1997 lag die Zahl bei 8,9 Milliarden, 1998 gab es dann eine Steigerung auf 9,05 Milliarden, 1999 ein weiteres Plus auf 9,2 Milliarden und auch für 2000 dürfte es wieder eine kräftigere Anhebung werden.
Seniorenbund kritisiert Sonderklassen-Tarife
Zuletzt hatte der ÖVP-Seniorenbund kritisiert, dass den Patienten der Sonderklasse neben den Sondergebühren für die bessere Unterbringung und Verpflegung auch Sonderhonorare in Rechnung gestellt würden, was "verfassungsrechtlich bedenklich, wenn nicht verfassungswidrig ist". Bei einer ärztlichen Behandlung dürfe zwischen Patienten der allgemeinen Gebührenklasse und der Sonderklasse kein Unterschied gemacht werden.
Kabinettschef Hubert Hrabcik vom Gesundheitsstaatssekretariat konzedierte, dass die derzeitige Regelung "klarer und eindeutiger sein könnte". Aus diesem Grund wolle man im Herbst mit der Novellierung des Bundes-Krankenanstaltengesetzes das ganze auf eine "eindeutige Basis bringen". Das Staatssekretariat stehe auf dem klaren Standpunkt, dass "nicht die Behandlung den Unterschied machen kann, sondern die freie Arztwahl".
Der Sprecher von Staatssekretär Reinhart Waneck (F), Martin Glier, verwies darauf, dass es derzeit schon "eigentlich 27 Klassen" von Patienten gebe, "mit der Sonderklasse haben wir 28". Für letztere müsse man aber extra zahlen.
Der Verfassungsgerichtshof hatte mit Erkenntnis vom 3. Mai 1995 festgestellt, dass sich die Sonderklasse von der allgemeinen Gebührenklasse nur durch eine den höheren Ansprüchen entsprechende Verpflegung, bessere Ausstattung der Krankenzimmer und geringere Bettenanzahl unterscheiden dürfe. Die bis zu diesem Zeitpunkt von den Spitalerhalten verlangten Sondergebühren seien viel zu hoch gewesen, hatte der ÖVP-Seniorenbund kritisiert. Die Hoffnung, dass es aufgrund des Erkenntnisses zu einer spürbaren Reduzierung der Sondergebühren und damit der Prämien der Krankenzusatzversicherten komme, insbesondere der Pensionisten, "war ein Trugschluss", so Obmann Stefan Knafl. Die Versicherungsgesellschaften würden immer noch zu hohe Sondergebühren für die Inanspruchnahme der Sonderklasse zahlen. (APA)