Wien - Hans-Georg Dörfler, Vorsitzender der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten (GPF) und Vorsitzender des Zentralausschusses der Bediensteten der Österreichischen Post AG, hat am Montag "mit sofortiger Wirkung seine Funktionen in der Personalvertretung und der GPF zurückgelegt". Dass der umstrittene Spitzengewerkschafter zwei Funktionen zurücklegt, ist ein Hinweis auf eine Doppelstruktur in der Arbeitnehmervertretung: Diese erfolgt einmal aufgrund gesetzlicher Bestimmungen - nämlich der Arbeitsverfassung in Privatunternehmen beziehungsweise des Personalvertretungsgesetzes im öffentlichen Dienst und öffentlichen Unternehmungen. Die Betriebsräte und Personalvertreter üben ihre Tätigkeit aufgrund von Wahlen in den Betrieben oder Dienststellen aus. Um Betriebsrat oder Personalvertreter zu werden, muss man im jeweiligen Bereich tätig sein - eine Mitgliedschaft oder gar Funktion in der Gewerkschaft ist nicht Voraussetzung. Die andere Schiene ist die Gewerkschaft. Diese ist nach dem Vereinsrecht und auf Freiwilligkeit organisiert, wobei der ÖGB die Dachorganisation der derzeit noch 13 Teilgewerkschaften darstellt. Gewerkschaftsfunktionäre können gleichzeitig in Betriebsräten oder Personalvertretungen tätig sein (bei der Post ist eine solche Personalunion üblich), es ist aber nicht Bedingung für eine höhere Gewerkschaftslaufbahn. (DER STANDARD Print-Ausgabe, 28.8.2001)