Wien - Nicht nur im Tiergarten Schönbrunn, auch in den Wiener Haushalten tummeln sich so manche höchst ungewöhnliche tierische Bewohner. Laut Veterinäramt (MA 60) sind vor allem Vögel und Reptilien wie Chamäleon, Schlangen und auch Leguane inzwischen sehr beliebte Wohnungsgenossen. Eine Art Boom erlebt zur Zeit ein Mehrfüßler, der nicht unbedingt in die Kategorie "Kuscheltier" fällt, nämlich die Vogelspinne. Doch Vorsicht: Die Haltung mancher Exoten bedarf einer Bewilligung - oder ist schlicht verboten. Tiergerechte Haltung Wer sich für die Anschaffung eines ungewöhnlicheren Tieres entscheidet, sollte sich zunächst über Artenschutz- und Einfuhrvorschriften informieren und danach überlegen, in welche Kategorie sein neuer Liebling tierschutzrechtlich fällt. Handelt es sich um ein "gewöhnliches" Haus- oder Heimtier, wird ihn die "Verordnung der Wiener Landesregierung über ein Verbot der Haltung bestimmter Tierarten" gemäß den Paragrafen 11 Abs. 5,15 und 16 Abs. 2 des Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz relativ wenig berühren. Falls er jedoch ein Wildtier sein eigenen nennen möchte, wird es schwieriger. Grünes Licht gibt der Amtstierarzt Es besteht nämlich durchaus die Möglichkeit, dass die geplante Anschaffung laut Verordnung genehmigt werden muss. Laut Hermann Gsandtner von der MA 60 gibt es derzeit "ein paar hundert" derartiger Bewilligungen. Grünes Licht für die "Beherbergung" eines Tieres, die "besondere Ansprüche an Haltung und Pflege" stellen, gibt der Amtstierarzt. Er schreibt gegebenenfalls auch spezielle Auflagen für die Haltung vor. Die Kosten für die Genehmigung belaufen sich auf 675 Schilling - jene für Auflagen (Käfige, Auslaufbereiche etc.) können mitunter bei weitem höher sein. Auch das Spitzhörnchen muss bewilligt werden Lang und äußerst bunt ist die Liste der Wildtiere, die von Privaten "bewilligt" werden müssen: Sie umfasst etwa Säugetiere wie das Spitzhörnchen, die Beuteltiere und marderartigen Raubtiere, sowie Aras, Schildkröten und sogar Pinguine. Chamäleons, Riesensalamander und die meisten ungiftigen Schlangen brauchen den ebenfalls den "Sanktus" des Veterinärs - und Leguane und Warane, die über einen Meter lang werden. Der in Währing entdeckte "Spon" ist somit bewilligungspflichtig. Umfangreiche Liste gefährlicher Tiere Weit umfangreicher ist die Liste der - meist wegen ihrer Gefährlichkeit - verbotenen Tiere. Privatpersonen müssen sich (falls sie nicht einen Zirkus oder Zoo betreiben) damit abfinden, dass sie etwa Bären, Wale, Haie, Schimpansen, katzenartige Raubtiere wie Löwen oder Leoparden, Hyänen, Dachse, Nashörner, Tapire, Flusspferde, Giftschlangen und Zitterrochen nicht in ihren eigenen vier Wänden beherbergen dürfen. Auch die meisten Alligatoren, Krokodile und viele giftige Skorpion- und Spinnenarten (zum Beispiel "schwarze und andere Witwen", wie es in der Verordnung heißt) sind tabu. Die Vogelspinne braucht keine Bewilligung Frei und ohne Bewilligung erhältlich sind die meisten Arten der laut Gsandtner immer beliebter werdenden Vogelspinne. Ihr Biss kann zwar äußerst schmerzhaft sein, die haarigen Krabbler gelten aber laut Wiener Tierschutzgesetz nicht als gefährlich. Neben Spinnen sind laut Gsandtner vor allem Schildkröten, Schlangen und eben Leguane die häufigsten tierischen "Exoten" in Wien - wenn sie legal hier leben. Der Mann vom Verterinäramt macht sich wenig Illusionen : "Die Dunkelziffer der illegal gehaltenen Tiere schätze ich relativ hoch ein." Ihren Besitzern drohen Strafen bis zu 100.000 Schilling.(APA)