Eisenstadt - Minderjährige Opfer von Gewalt und sexuellem Missbrauch sollen im Burgenland künftig für sie unentgeltlichen juristischen Beistand durch die Rechtsanwaltskammer erhalten: Eine zwischen dem Land und der Standesvertretung am Donnerstag vorerst auf Dauer eines Jahres abgeschlossene Vereinbarung sieht vor, dass im Falle eines Strafverfahrens gegen den Täter auf Wunsch dem Betroffenen ein Anwalt zur Vertretung als Privatbeteiligter zur Seite gestellt wird. Opfer von Körperverletzung sexuellem Missbrauch oder Vernachlässigung In Anspruch nehmen können den Rechtsbeistand Opfer von Körperverletzung, sexuellem Missbrauch oder bei Vorliegen eines Falles von Quälen oder Vernachlässigung eines Jugendlichen mach § 92 StGB. Außerdem muss der zuständige Jugendwohlfahrtsträger, in der Regel das Referat für Jugend und Familie der betreffenden Bezirkshauptmannschaft, seine Zustimmung erteilen und das Opfer die sozialen Voraussetzungen zur Bewilligung einer Verfahrenshilfe erfüllen. (APA)