Wien - Im Verteidigungsministerium bemüht man sich, den Begriff "Neutralitätsgefährdung" aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen und durch eine weiter gefasste "Gefährdung völkerrechtlicher Verpflichtungen" - unter die auch die Neutralität fallen würde - zu ersetzen. Als Begründung dafür wird in einer Begutachtungs-Stellungnahme angegebenen, dass der bisherige Begriff "Neutralitätsgefährdung" als Überschrift zum Paragrafen 320 Strafgesetzbuch (StGB) angesichts der internationalen Entwicklungen als "zu eng gefasst" erscheine.
Ebenfalls geändert werden sollte nach den Vorstellungen des Verteidigungsministeriums der Paragraf 252 StGB. Dort findet sich unter dem Titel "Landesverrat" bzw. "Verrat von Staatsgeheimnissen" auch eine Definition "verfassungsgefährdender Tatsachen". Dies seien "solche, die Bestrebungen offenbaren, in verfassungswidriger Weise den demokratischen, bundesstaatlichen oder rechtsstaatlichen Aufbau der Republik Österreich zu beseitigen, deren dauernde Neutralität aufzuheben oder ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht abzuschaffen oder einzuschränken oder wiederholt gegen ein solches Recht zu verstoßen". Hier sollte eine "entsprechende Anpassung" an die "Gefährdung völkerrechtlicher Verpflichtungen" vorgenommen worden, schlägt das Verteidigungsministerium vor.
Vorbereitung
Zudem wird aus dem Ressort von Herbert Scheibner (F) angeregt, schon jetzt darauf Rücksicht zu nehmen, dass sich in der EU "die Tendenz zeigt, auch auf dem Gebiet der militärischen Zusammenarbeit das Mehrstimmigkeitsprinzip einzuführen". Österreich wäre dann künftig allenfalls verpflichtet, auch an der Durchführung von Beschlüssen mitzuwirken, für die es nicht gestimmt hat. Eine Änderung in Par. 320 StGB sollte dafür Sorge tragen, dass daraus keine Neutralitätsgefährdung bzw. "Gefährdung völkerrechtlicher Verpflichtungen" resultiert.
Schließlich sollte dafür Sorge getragen werden, dass die Vorbereitung von friedenssichernden Maßnahmen keinesfalls eine "Gefährdung völkerrechtlicher Verpflichtungen" sei. Denn vor der Beschlussfassung derartiger Maßnahmen sei die Erstellung eines Lagebildes nötig, wofür auch die "internationale Kooperation zwischen verschiedenen Staaten" nötig sei.
Enthalten sind die Wünsche des Verteidigungsministeriums in der Begutachtungs-Stellungnahme zum Strafrechtsänderungsgesetz 2001, die am 27. August im Parlament eingelangt ist. (APA)