Also: Wenn wir alle brav unterschreiben, dann kommt er, der Sozialstaat - zumindest, so Eva Rossmann in ihrem STANDARD-Kommentar vom 3. 9., eröffne sich dann die Chance auf eine neue Sozialpolitik. Die Rede ist vom Sozialstaatsvolksbegehren - initiiert von Werner Vogt, Emmerich Talos, Stefan Schulmeister u. a., unterstützt von Gewerkschaft und Arbeiterkammern -, dessen Ziele lauten: Einführung einer Verfassungsbestimmung "Österreich ist ein Sozialstaat", Vorschreibung einer Sozialverträglichkeitsprüfung für neue Gesetze und die Berücksichtigung von sozialer Sicherheit und Chancengleichheit. So weit, so gut, so vordergründig.
Bekennen . . .
Papier ist geduldig, auch das, auf dem die Verfassung geschrieben ist. Und Volksbegehren sind immer gut, oder? 645.000 Menschen haben das Frauenvolksbegehren unterschrieben, einziges Resultat war - siehe da! - die Einführung einer Verfassungsbestimmung: Seit 1998 ist die Verfassung um ein Bekenntnis zur Gleichstellung der Geschlechter reicher.
Der Verfassungsgerichtshof als einzige Instanz zur Überprüfung der Einhaltung solcher so genannter "Staatszielbestimmungen" - die eben nur ein Staatsziel und keine, schon gar keine verfassungsrechtlich garantierten, Rechte der/des Einzelnen festlegen - hat sich in diesen drei Jahren kein einziges Mal mit dem neuen Staatsziel beschäftigt, es hat sich auch niemand darauf berufen.
Vielleicht hat ja aber die neue Verfassungsbestimmung das Bewusstsein der Menschen so weit radikalemanzipatorisch verändert, dass allfällige Verletzungen des Gleichheitsgrundsatzes nicht mehr vorkommen, und die, die noch nicht ganz so weit sind, fürchten sich derartig vor der Verfassung, dass sie sich einfach nicht mehr trauen, Frauen zu benachteiligen - so wird's wohl sein.
Und wenn künftig in der Verfassung steht, dass Österreich ein Sozialstaat ist, dann bleibt der Regierung wohl gar nichts anderes mehr übrig, als endlich einzusehen, dass sie sich bisher unsozial verhalten hat, und sich reumütig der Verwirklichung von sozialer Sicherheit und Chancengleichheit zu widmen - ganz bestimmt.
Im Übrigen: Niemand hat die in den Begutachtungsprozess eingebundenen Organisationen - und dazu zählen natürlich ÖGB, AK sowie viele sonstige Interessenvertretungen - gehindert, die soziale Verträglichkeit von Gesetzen zu prüfen und sich nachhaltig für eine solche einzusetzen, wie das im Zuge der politischen Auseinandersetzung ja auch täglich praktiziert wird - in der medialen Öffentlichkeit ebenso wie im Parlament. Und dort nicht nur seitens der Opposition: Zumindest sind mir seitens der Regierung keine Absichtserklärungen bekannt, wonach man den Sozialstaat abschaffen und sozial unverträgliche Gesetze beschließen wolle.
Wenn also nun das Parlament ausdrücklich zu einer "Sozialverträglichkeitsprüfung" verpflichtet werden soll, so mag das durchaus eine gewisse Signalwirkung haben, bei der höchst vagen Formulierung der vom Volk zu begehrenden Verfassungsergänzung wird aber wohl jede/r die Sozialverträglichkeit so beurteilen, wie es ihrer/seiner Überzeugung entspricht. Das letzte Wort hätte dann wieder der Verfassungsgerichtshof, der wohl nicht immer die Meinung von Gewerkschaft, Opposition etc. teilen wird. Ganz abgesehen davon, dass wohl auch die Ansichten darüber, was ein "Sozialstaat" überhaupt ist, ziemlich differieren dürften.
. . . statt verändern?
Seit den Anfängen der Ersten Republik vertreten führende (nicht nur) sozialdemokratische Verfassungsrechtler die Forderung nach Einführung eines verbindlichen Katalogs sozialer Grundrechte - Existenzsicherung, Gesundheitsvorsorge, Recht auf Arbeit . . . - die im Gegensatz zu einer, noch dazu äußerst nebulos formulierten, Staatszielbestimmung wenigstens individuell einklagbar wären.
1993/1994 wurde zuletzt ein entsprechender Entwurf für ein Verfassungsgesetz in die Begutachtung versendet. Warum greift man jetzt nicht darauf zurück? Warum begnügt man sich mit einer vagen Staatszielbestimmung, deren Wirksamkeit selbst im Falle einer Beschlussfassung im Parlament zumindest zweifelhaft erscheint?
Zweckentfremdung?
Oder geht es gar nicht um ein effizientes Instrumentarium, sondern lediglich um eine Feststellung, wie viele Menschen in diesem Land besser leben wollen und bezweifeln, dass diese Regierung ihre Wünsche erfüllen wird? Oder sollen unsere Unterschriften überhaupt nur als Argumentationshilfe im derzeit nicht gerade rasend konstruktiven politischen Dialog dienen: So viele sind für uns gute soziale Menschen und so viele müssen daher wohl gegen die böse unsoziale Regierung sein?
Dann aber, sorry, überleg' ich's mir, denn das ist mir zu wenig. Nicht, weil ich so eine glühende Befürworterin der jetzigen Regierung bin, sondern weil ich mir wirksamere Werkzeuge zum Bau einer besseren, sozialen Welt wünsche - schließlich dürfen auch Juristinnen Visionen haben und Volksbegehrer/innen das Unmögliche fordern.
(DER STANDARD, Printausgabe 5.9.2001)