Die Gläubiger der im April eingestellten Grazer Tageszeitung "Neue Zeit" (NZ) wollen die Besondere Presseförderung für das Jahr 2000 beim Bund einklagen. Bruno Sundl, Chef der Insolvenzabteilung der steirischen Arbeiterkammer, bestätigte gegenüber der APA einen entsprechenden Bericht von ORF ON. Sundl vertritt die Interessen der NZ-Arbeitnehmer im Insolvenzverfahren. Masseverwalter Alexander Isola war am Freitag für eine Stellungnahme vorerst nicht erreichbar. Presseförderung des Jahres 2000 Die Bundesregierung hatte es im Juli diesen Jahres abgelehnt, der NZ Presseförderung für das Jahr 2000 zuzusprechen. Der zuständige Beirat hatte allerdings in einem Gutachten darauf hingewiesen, dass die NZ im "maßgeblichen Zeitraum", also zum Zeitpunkt der Antragstellung, alle Voraussetzungen für die Subvention erfüllt habe. Im Bundeskanzleramt vertrat man allerdings eine andere Ansicht: Förderungen für ein insolventes Zeitungsunternehmen - die NZ hat im April Konkurs angemeldet - dienen nicht der Medienvielfalt, sondern verringern höchstens die Konkursmasse. Dies sei nicht Sinn der Besonderen Presseförderung. Im Bundeskanzleramt stützte man sich dabei auf Gutachten des Verfassungsdienstes und der Finanzprokuratur des Bundes. "Da gibt es eben unterschiedliche Rechtsauffassungen", meinte Sundl. Die Gläubiger schließen sich der Ansicht der Presseförderungskommission an. Bei der gestrigen Gläubigerversammlung habe man daher Isola beauftragt, eine Klage vorzubereiten. Zuständig für das zivilrechtliche Verfahren sei das Landesgericht Wien, man wolle aber versuchen, das Landesgericht Graz befassen zu können. Strittiger Betrag: 30 Millionen Schilling Der strittige Betrag - kolportiert wurden knapp 30 Millionen Schilling - könnte weitere Forderungen der Arbeitnehmer erfüllen. Die Dienstnehmeransprüche seien zwar zur Gänze aus dem Insolvenzausgleichsfonds gesichert, betonte Sundl, allerdings gebe es gewissen Obergrenzen für weiter führende Ansprüche (etwa Abfertigungen), die dadurch nicht gedeckt seien. (APA)