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Wien (APA) - Für zu Unrecht in Haft Genommene sieht die österreichische Rechtsordnung eine Entschädigung vor. Tief ins Börserl hat die Republik deswegen aber bisher nicht greifen müssen, wie aus einer in der Vorwoche eingegangenen Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Justizminister Dieter Böhmdorfer (FPÖ) hervorgeht: Demnach wurden seit 1989 exakt 183 Anträge positiv erledigt, wobei insgesamt 13,8 Millionen Schilling (nach heutiogem Kurs 1,003 Mill. Euro) ausbezahlt wurden. Durchschnittlich erhielt jeder Betroffene 75.409 Schilling (5.480 Euro). Im JAhr 2000 wurden lediglich 22 Anträge bewilligt Dabei werden statistischen Berechnungen zufolge 19 Prozent all jener, die hier zu Lande in der U-Haft landen, beim folgenden Prozess freigesprochen oder ihr Verfahren wird überhaupt vorzeitig eingestellt. Allein im Vorjahr wurden 9.181 Personen in Untersuchungshaft genommen. Dies müsste eigentlich zu hunderten Anträgen auf Haftentschädigung führen, sollte man meinen. Nicht jedem steht Geld zu Doch im Jahr 2000 wurden lediglich 22 Anträge bewilligt, insgesamt knapp eine Million ausgeschüttet. Grund: Nicht jedem steht automatisch Geld für die erlittene U-Haft zu, falls er später freigesprochen wird. In der Praxis sind etwa all jene Fälle davon ausgenommen, bei denen ein so genannter Freispruch "im Zweifel" erfolgt. Diese "Billigkeitslösung" sieht der Justizminister nicht im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK): Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte betone grundsätzlich, einer Person, die einer strafbaren Handlung beschuldigt und in der Folge freigesprochen werde, stünde nach der EMRK keine Entschädigung zu, so Böhmdorfer in seiner Anfrage-Beantwortung. Die Zahl der U-Häftlinge ist in Österreich leicht rückläufig. Sie hat sich im Vorjahr von 9.352 auf 9.181 reduziert. Gestiegen ist allerdings die Anzahl der jugendlichen U-Häftlinge: Waren es 1998 noch 637, gab es im Vorjahr waren es dann 752. (APA)