Aktionspläne sollten kreativ und innovativ sein. Sie können lang- oder kurzfristig sein, strategisch oder situationsgebunden. Sie können unkonventionell, unerhört, lustig oder gewagt sein. Am wichtigsten aber ist ihre Effizienz.
Einsendeschluss
Die Aktionspläne müssen spätestens am 30. November 2001 bei der regionalen Koordinatorin eintreffen. Die Kontaktinformation der regionalen Koordinatorin ist beigeschlossen.
Beurteilung
Es werden drei Gewinnerinnen ermittelt und am 11. Januar 2002 veröffentlicht. Nur die Gewinnerinnen werden verständigt. Die Jury setzt sich aus den regionalen Koordinatorinnen zusammen, die ihrerseits in der ganzen Welt gegen Gewalt gegen Frauen auftreten.
Preis
Die drei Gewinnerinnen erhalten die Möglichkeit, ihren Aktionsplan in ihren jeweiligen Ländern über die von V-Day gewählten Frauenorganisationen oder -netzwerke in die Tat umzusetzen.
Gewinnerinnen unter 18 Jahre brauchen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
Verpflichtungen
Die Gewinnerinnen berechtigen V-Day, ihre Aktionspläne, Namen und Abbildungen ohne Entgelt oder Erlaubnis für Werbung, Promotion, Handel oder andere Zwecke zu verwenden, ausser wenn dies gesetzlich verboten ist. Durch ihre Teilnahme am Wettbewerb bestätigen die Teilnehmerinnen, dass sie die Urheberinnen ihres Aktionsplans zur Beendigung von Vergewaltigung sind. Die Gewinnerinnen erklären sich damit einverstanden, dass V-Day sowie alle anderen WettbewerbssponsorInnen und Personen, die mit dem Gebrauch, Marketing oder der Durchführung dieses Wettbewerbs zu tun haben, keine Verantwortung oder Haftbarkeit für Verletzungen, Verlust oder Schaden jeglicher Art tragen, die aus der Teilnahme an diesem Wettbewerb erwachsen. Der Preis ist nicht übertragbar, ausser die WettbewerbssponsorInnen sind einverstanden. Der Wettbewerb ist den örtlichen Gesetzen in den jeweiligen Gerichtsbezirken unterworfen. Diese Regeln sind null und nichtig, wenn sie vom Gesetz verboten oder eingeschränkt werden.
(red)