Brüssel - Ein belgischer Staatsanwalt hat es am Montag als rechtens bezeichnet, dass gegen den israelischen Ministerpräsidenten Ariel Sharon vor einem belgischen Gericht wegen Kriegsverbrechen verhandelt werden soll. "Wir haben viele Argumente gegen die Einwände des Staates Israel (gegen die Anklage) gesammelt, und unser Standpunkt ist, dass das Strafverfahren fortgeführt werden muss", sagte der stellvertretende Staatsanwalt Pierre Morlet in Brüssel. Am Mittwoch beginnt die Verhandlung über die Zuständigkeit eines belgischen Gerichts für die Klage, die von Palästinensern wegen eines Massakers an Palästinenser-Flüchtlingen in den libanesischen Lagern Sabra und Shatila angestrengt wurde. Nach belgischem Recht können Anklagen gegen Ausländer wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord erhoben werden, auch wenn die Straftaten außerhalb Belgiens verübt wurden. Auch gegen den irakischen Präsidenten Saddam Hussein und den Präsidenten der Elfenbeinküste, Laurent Gbagbo, sind in Belgien Klagen anhängig. Wegen diplomatischen Spannungen infolge der Klagen hat der belgische Außenminister inzwischen zu einer Revision des Gesetzes aufgerufen. Anfang September hatte ein belgisches Untersuchungsrichter die Ermittlungen gegen Sharon ausgesetzt, um seine Zuständigkeit überprüfen zu lassen. In den Lagern hatten 1982 libanesische christliche Milizen mehrere Hundert Palästinenser umgebracht. Die Milizen waren damals mit Israel verbündet. Sharon war Verteidigungsminister. Der Rechtsvertreter Israels argumentierte, die Ermittlungen in Belgien verletzten die Souveränität Israels, da der Fall bereits im Jahr 1983 juristisch aufgearbeitet worden sei. Eine israelische Untersuchungskommission machte Sharon damals indirekt verantwortlich für den Tod der Palästinenser. (APA/Reuters)